Randale an der Elbchaussee Ausschreitungen beim G20-Gipfel: Drei Angeklagte müssen in Haft

Im Zusammenhang mit dem gewalttätigen Aufmarsch an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel hat das Landgericht am Freitag drei der fünf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt.
Drei der fünf Angeklagten im Prozess um Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg müssen in Haft. Das hat das Landgericht am Freitag entschieden.
Ein 24-Jähriger aus Frankreich wurde wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Beihilfe zur Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Er bekam eine Strafe von drei Jahren. Ein 26-Jähriger aus Hessen erhielt ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung, ein 24-Jähriger Hesse eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die beiden anderen, zwei junge Männer aus Hessen im Alter von 20 Jahren, müssen wegen Landfriedensbruchs Arbeitsleistungen erbringen.
Die Staatsanwaltschaft hatte deutliche härtere Strafen zwischen zweieinhalb und fast fünf Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Die Angeklagten waren nach Überzeugung der Jugendkammer unter den rund 220 schwarz Vermummten, die am Morgen des 7. Juli 2017 über die Elbchaussee zogen. Aus dem Aufzug heraus wurden Autos und Gebäude angezündet, zahlreiche Scheiben eingeschlagen und Häuser mit Farbe beschmiert.
- Nachrichtenagentur dpa