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Hamburg: Iranischer Regime-Funktionär soll abgeschoben werden


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Verfassungsschutz beobachtet IZH
Regimetreu und gefährlich: Hamburger Mullah droht Abschiebung


Aktualisiert am 02.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Imam-Ali-Moschee des Islamischen Zentrums Hamburg: Der Verein wird vom Verfassungsschutz beobachtet.Vergrößern des Bildes
Die Imam-Ali-Moschee des Islamischen Zentrums Hamburg: Der Verein wird vom Verfassungsschutz beobachtet. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)

Er soll seit Monaten aus Deutschland ausreisen, doch wehrte sich bislang beharrlich: Behörden sehen in einem iranischen Vereinsfunktionär ein Sicherheitsrisiko.

Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist für deutsche Sicherheitsbehörden eines der wichtigsten Standbeine des iranischen Mullah-Regimes in Europa. Es wird seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Der stellvertretende Leiter des IZH, Seyed Soleiman Mousavifar, steht nun vor seiner Abschiebung in den Iran, weil er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet.

"Wir bereiten die Rückführung in den Iran vor", bestätigt der Sprecher der Innenbehörde t-online. Zunächst hatte "Bild" berichtet. Mousavifar war Gerichtsunterlagen zufolge im Dezember 2016 mit einem Visum nach Deutschland eingereist. Seine letzte Aufenthaltserlaubnis als ausgebildete Fachkraft erlosch am 14. Mai 2022.

Hamburger Mullah selbst im Visier des Verfassungsschutzes

Zu dieser Zeit war er bereits ins Visier deutscher Sicherheitsbehörden geraten. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg hatte sich Ende vergangenen Jahres mit einer dringlichen Warnung an die Ausländerbehörde gewandt: Mousavifar soll Verbindungen zur verbotenen Terrororganisation Hisbollah ("Hizb Allah") und Unterstützervereinen haben. Mitte Juni bekam Mousavifar die Ausweisungsverfügung.

In zwei Instanzen ist der Vizechef des IZH gegen die Verfügung vorgegangen, zweimal scheiterte er. Seine Beschwerde wurde am 11. Oktober rechtskräftig zurückgewiesen. Zwischenzeitlich hatte der Verfassungsschutz weitere Belege für Mousavifars Verbindungen vorgelegt. Wie "Bild" berichtet, hätte er bis zum 28. Oktober das Land verlassen müssen, was er aber nicht tat.

Seyed Soleiman Mousavifar scheiterte zweimal vor Gericht

Mousavifar, wohl 46 Jahre alt, ist verheiratet und vierfacher Vater. Die älteste Tocher ist volljährig, zwei Kinder sollen laut "Bild" in Deutschland geboren worden sein. Im Iran arbeitete er als Religionsgelehrter und stammt, wie seine Ehefrau, aus einer wohlhabenden Familie. Im Iran soll er eine große Wohnung besitzen, wie aus den deutschen Gerichtsurteilen hervorgeht.

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Er soll in Deutschland mehrere Vereine unterstützt haben, die Spenden für das Hisbollah-Netzwerk gesammelt haben. Unter anderem Mousavifars Beiträge auf Facebook dienen den Behörden als Beweis, dass er mit der Hisbollah und ihren Zielen "sympathisiere und diese aktiv unterstütze". Die Hisbollah hat sich dem Kampf gegen Israel und den USA verschrieben und ist eng verbandelt mit dem iranischen Regime.

Islamisches Zentrum Hamburg steht unter Kontrolle Teherans

Doch auch in der Teilnahme am von antisemitischen Ausfällen geprägten Quds-Tag in Berlin im Jahr 2018 sieht der Verfassungsschutz einen Beleg für Mousavifars Gesinnung. Als Vize des IZH erkennt das Oberverwaltungsgericht ihn zudem als Teil des iranischen Staatsapparates an, der hochrangige Hisbollah-Vertreter in Hamburg empfangen habe. Der Verfassungsschutz ist sich sicher: Das IZH steht unter direkter Kontrolle der Regimespitze in Teheran, seine Leitung wird nur linientreuen Islamisten aus dem Iran anvertraut.

Eine Verlängerung seines Aufenthaltstitels ist ausgeschlossen. "Bild" berichtet, dass Mousavifar samt Familie erst Ende Januar ausreisen will – außerdem solle er 20 Jahre lang nicht mehr nach Deutschland kommen. Wann es zu einer Abschiebung kommen könnte, war auf Anfrage nicht zu erfahren – "um die Maßnahmen nicht zu gefährden", sagte die Innenbehörde t-online.

Verwendete Quellen
  • Anfrage an die Hamburger Innenbehörde
  • justiz.hamburg.de: Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 11. Oktober 2022 (PDF)
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