"Keine Berliner Verhältnisse" FDP-Mann will Hamburg-Wahl ungültig erklären lassen

Muss die Bürgerschaftswahl 2020 in Hamburg wiederholt werden? Diese Frage wird nun gerichtlich geklärt.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat am Freitag über eine Beschwerde gegen die Bürgerschaftswahl von 2020 verhandelt. Der FDP-Politiker Carl Cevin-Key Coste will die Wahl insgesamt für ungültig erklären lassen. Er beanstandet die unterschiedliche Größe der Wahlkreise und macht Fehler bei der Stimmenauszählung geltend.
Außerdem sieht er die Chancengleichheit durch die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerschaft in der Vorwahlzeit verletzt. Letztlich verfolgt die Beschwerde das Ziel, die Wahl insgesamt für ungültig erklären zu lassen. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit und Landeswahlleiter Oliver Rudolf wiesen die Vorwürfe in der mündlichen Verhandlung zurück.
Entscheidung im Februar
Einig waren sich alle Beteiligten in der Feststellung, dass es in Hamburg "keine Berliner Verhältnisse" gebe. Dort war die Wahl zum Abgeordnetenhaus Mitte November vom Verfassungsgericht wegen gravierender Wahlpannen für ungültig erklärt worden und muss nun wiederholt werden.
Die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts will Präsidentin Birgit Voßkühler am 3. Februar verkünden.
- Material der Nachrichtenagentur dpa