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Hamburg

Cum-Ex: Warburg-Bank scheitert mit Klage vor Hamburger Finanzgericht


Urteil in der Warburg-Bank-Affäre
"Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Verfahren"

Von dpa
Aktualisiert am 13.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Warburg BankVergrößern des Bildes
Blick auf den Eingang der Warburg-Bank (Symbolfoto): 90 Millionen Euro aus Cum-ex-Geschäften wollte die Stadt Hamburg der Hamburger Privatbank erlassen. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa)
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Die Privatbank Warburg war in den Cum-Ex-Steuerskandal verwickelt. Vor Gericht scheiterte sie jetzt mit einer Klage. Der Hamburger Finanzsenator spricht von einem "Meilenstein".

Die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Hamburger Warburg-Bank ist mit einer Klage gegen Steuerrückforderungen der Hamburger Finanzverwaltung in dreistelliger Millionenhöhe gescheitert. Der 6. Senat des Finanzgerichts Hamburg habe am vergangenen Donnerstag in einem sogenannten Cum-Ex-Verfahren entschieden und die Klage abgewiesen, teilte das Gericht am Montag mit, ohne weitere Einzelheiten zu dem Fall zu nennen. Revision wurde demnach nicht zugelassen. Es bestehe aber die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof.

Nach dpa-Informationen geht es um eine Klage der Warburg-Bank, mit der diese Steuerrückforderungen des Fiskus für die Jahre 2007 bis 2011 in Höhe von insgesamt 155 Millionen Euro für unrechtmäßig erklären lassen wollte.

Klage durch das Finanzgericht im Cum-Ex-Verfahren abgewiesen

Die Bank hatte diese Summe nach eigenen Angaben 2020 gezahlt und damit alle Forderungen ausgeglichen - zugleich aber angekündigt, rechtlich dagegen vorzugehen.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), der sich mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu Einzelheiten äußern wollte, nannte die Entscheidung des Finanzgerichts einen "Meilenstein in der Rechtsprechung zu den Cum-Ex-Verfahren" in Hamburg.

"Dass die Klage durch das Finanzgericht im Cum-Ex-Verfahren abgewiesen wurde, bestätigt vollumfänglich die Rechtsauffassung der Hamburger Steuerverwaltung in diesem Verfahren", sagte er. "Die geltend gemachte Steuerforderung war berechtigt, unsere Steuerverwaltung hat rechtmäßig gehandelt und im Ergebnis Schaden von den Steuerzahlern abgewendet."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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