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Hamburg

Hamburg: Mann wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen – Urteil in Klinik


Mehrjährige Haftstrafe
Prozess wegen Vergewaltigung: Gericht spricht Urteil im Krankenhaus

Von dpa
16.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Justizbeamtin steht im Hamburger Strafjustizgebäude (Symbolfoto): Der Angeklagte ist laut Gericht nur bedingt schuldfähig gewesen.Vergrößern des Bildes
Eine Justizbeamtin steht im Hamburger Strafjustizgebäude (Symbolfoto): Der Angeklagte ist laut Gericht nur bedingt schuldfähig gewesen. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)
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Schweres Verbrechen, ungewöhnlicher Ort für ein Urteil: Das Hamburger Landgericht spricht einen Angeklagten der Vergewaltigung schuldig. Er muss viele Jahre in Haft.

Urteilsverkündung im Krankenhaus: Wegen Vergewaltigung einer jungen Frau in Hamburg-Horn ist ein 57-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Da der Angeklagte nach dem sogenannten letzten Wort schwer erkrankt war, wurde das Urteil am 4. Dezember im Krankenhaus gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Freitagabend mitteilte.

Die 19-Jährige hatte sich laut Anklage zusammen mit ihrem Lebensgefährten für mehrere Tage in der Wohnung des Angeklagten als Gast aufgehalten. Am 11. März dieses Jahres habe der 57-Jährige die Frau unter einem Vorwand gegen Mittag allein sprechen wollen. Ihren Lebensgefährten habe er zuvor aus der Wohnung weggeschickt. Dann holte der Angeklagte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Messer aus der Küche, bedrohte die 19-Jährige damit und vergewaltigte sie. Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier.

Angeklagter muss in Psychiatrie

Der Angeklagte sei wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt worden, teilte der Gerichtssprecher weiter mit. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig geworden. Das Gericht gehe davon aus, dass sich der Übergriff im Wesentlichen so abgespielt habe wie angeklagt.

"Dabei war der Angeklagte nur eingeschränkt schuldfähig, da er aufgrund mehrerer neurologisch-kognitiver und psychischer Beeinträchtigungen in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war", hieß es. Angesichts zahlreicher Vorstrafen, auch wegen Sexualdelikten, sehe die Kammer die Gefahr, dass der Angeklagte wieder gravierende Straftaten begehen werde. Deshalb sei auch die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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