Stau droht A1 bei Hamburg am Wochenende voll gesperrt
Wieder einmal die A1: Die Autobahn bei Hamburg wird für fast 60 Stunden voll gesperrt. Das müssen Autofahrer am Wochenende beachten.
Hamburg bleibt im Staumodus: Am kommenden Wochenende (8. bis zum 11. November), wird die A1 im Autobahnkreuz Bargteheide für insgesamt 59 Stunden voll gesperrt sein. Laut der zuständigen Autobahn GmbH ist die Sperrung notwendig, um eine Behelfsbrücke einzubauen, die den Verkehr von der A21 zur B404 verbinden soll. Zusätzlich werden Brückenprüfungen an der Fahrbahn zwischen Ahrensburg und Bargteheide durchgeführt.
Die Sperrung beginnt am Freitag, 8. November, um 19 Uhr und endet voraussichtlich am Montag, 11. November, um 6 Uhr morgens. Betroffen ist die Strecke in Fahrtrichtung Norden zwischen der Anschlussstelle Ahrensburg (28) und dem Autobahnkreuz Bargteheide (27). "Besucher der Rastanlage Buddikate Ost haben darüber hinaus während der Vollsperrung keine Möglichkeit, diese zu verlassen", teilte die Autobahn GmbH weiter mit.
Autobahn GmbH warnt: Autofahrer müssen Zeit einplanen
Wer aus Richtung Lübeck in den Großraum Hamburg möchte, sollte in dem Zeitraum die betroffene Stelle großräumig umfahren. Für den Fernverkehr sind entsprechende Umleitungen eingerichtet und ausgeschildert. Diese leiten die Verkehrsteilnehmer über ein farbiges Punktesystem zu ihren Zielen.
Auch für Reisende auf der A21/B404 in westliche beziehungsweise östliche Richtung gibt es ein ausgeschildertes Umleitungssystem. Die Verantwortlichen empfehlen dringend, den ausgeschilderten Umleitungsempfehlungen zu folgen und nicht auf das nachgeordnete Straßennetz auszuweichen, um dieses nicht zu überlasten. So oder so müssten sich "Verkehrsteilnehmende während der Autobahnsperrung auf längere Fahrtzeiten einrichten", so die Autobahn GmbH.
Das im Jahr 1966 errichtete Kreuzungsbauwerk der A21 über die A1, welches den aktuellen und zukünftigen Verkehrsanforderungen nicht mehr gewachsen ist, muss ersetzt werden. Deshalb sei die Sperrung nun nötig.
- autobahn.de: Mitteilung vom 4. November 2024