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Hamburg

Udo Lindenberg: Prozess um Musical "Hinterm Horizont" – Urteil | Hamburg


Spektakuläres Urteil
Udo Lindenbergs Musical-Autor erstreitet Millionensumme

Von t-online, dpa
13.11.2024 - 15:21 UhrLesedauer: 2 Min.
Udo Lindenberg bei der "Hinterm Horizont"-Premiere in Hamburg (Archivbild): Das Musical ist Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits.Vergrößern des Bildes
Udo Lindenberg bei der "Hinterm Horizont"-Premiere in Hamburg (Archivbild): Das Musical ist Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits. (Quelle: IMAGO / Future Image)

Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Autor Thomas Brussig und Stage Entertainment endet in einem spektakulären Urteil. Ein Hamburger Gericht sprach Brussig eine Nachvergütung in Millionenhöhe zu.

Nach mehr als einem Jahrzehnt des Rechtsstreits hat der Schriftsteller Thomas Brussig (58) einen juristischen Erfolg gegen das Musicalunternehmen Stage Entertainment erzielt. Vor dem Landgericht Hamburg wurde ihm eine Nachvergütung von über fünf Millionen Euro zugesprochen – zusätzlich Zinsen von mehr als zwei Millionen Euro, die sich während der langen Prozessdauer angesammelt haben, wie die Wochenzeitung "Die Zeit" berichtete.

Brussig hatte das Libretto für das Udo-Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" geschrieben, das zwischen 2011 und 2017 in Berlin und Hamburg aufgeführt wurde. Das Gericht entschied, dass dem Schriftsteller eine faire Nachvergütung zusteht, da die Einnahmen des Musicals weit über der ursprünglichen Vergütung von 100.000 Euro lagen, was zu einem erheblichen Missverhältnis führte. Dies entspricht einem urheberrechtlichen Grundsatz, wonach der Urheber Anspruch auf eine zusätzliche Entlohnung hat, wenn das Werk unerwartet hohe Einnahmen erzielt.

Prozess um Udo-Lindenberg-Musical: Neues Verfahren in Hamburg

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. "Es wurde bereits Berufung eingelegt, sodass das Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht weiter geführt werden wird", sagte eine Sprecherin des Hamburger Landgerichts. Auch Stage Entertainment bestätigte, dass das Unternehmen Berufung eingelegt hat.

Brussig zeigte sich erleichtert über die Entscheidung und erklärte, dass das Gericht den Argumenten seines Anwalts in allen wesentlichen Punkten gefolgt sei. Neben der Nachvergütung wurde auch seine Urheberschaft bestätigt – eine Frage, die von der Gegenseite in Zweifel gezogen wurde.

Der Berliner Brussig hatte sich gegen die Darstellung gewehrt, er sei nur ein "Auftragsschreiber" ohne künstlerischen Spielraum gewesen: "Das war insofern Balsam für meine Seele, weil die gegnerischen Schriftsätze mich oft runtergezogen haben, indem ich als 'verlängerte Werkbank' oder 'Auftragsschreiber' bezeichnet wurde, der angeblich 'keinen eigenen Gestaltungsspielraum' hatte."

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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