Sorge um Sicherheitspolitik Gefängnisse überfüllt: Hamburg lässt 30 Häftlinge vorzeitig frei
Mehr als zwei Dutzend Inhaftierte sind in Hamburg nun wieder auf freiem Fuß. Doch nicht etwa, weil sie ihre Strafe abgesessen haben. Warum sich die Gefängnistüren für sie trotzdem geöffnet haben.
Es wirkt auf den ersten Blick wie ein skurriles Bild: 30 Gefangene spazieren aus dem Hamburger Gefängnis, bevor sie ihre Strafen verbüßt haben. Doch statt eines Ausbruchs handelt es sich um eine bewusste Entscheidung der Justizbehörde. Die Inhaftierten, gegen die eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, wurden aufgrund überfüllter Haftanstalten vorzeitig entlassen. Ihre Strafen sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die Hamburger Justizbehörde erklärt, dass es sich bei den Entlassenen um Personen handelt, die ursprünglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht begleichen konnten oder wollten. In solchen Fällen wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, die nun vorübergehend ausgesetzt wurde. Die Maßnahme begründet die Behörde mit der angespannten Situation in den Justizvollzugsanstalten der Hansestadt.
Kritik an Justizbehörde
Die Unterbrechung soll für sechs Monate gelten. In diesem Zeitraum werden auch keine neuen Verurteilten mit einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert. Die Justizbehörde betont jedoch, dass die Strafen weiterhin gültig bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt vollstreckt werden sollen.
Die CDU-Fraktion im Hamburger Senat kritisiert die Maßnahme scharf. Fraktionsvorsitzender Dennis Thering bezeichnet die Situation als "eine direkte Folge der verfehlten Sicherheitspolitik von SPD und Grünen". Es sei unhaltbar, dass Haftstrafen aufgeschoben werden, weil die Kapazitäten der Gefängnisse nicht ausreichen. "Man hat zu spät auf die steigende Zahl der Gefangenen reagiert", so Thering.
CDU fordert Kapazitätsausbau
Bereits am 13. November stellte die CDU-Fraktion einen Antrag im Senat, in dem gefordert wird, den Kapazitätsausbau im Justizvollzug einzuleiten und Arbeitsbedingungen für die Vollzugsbediensteten nachhaltig zu verbessern.
Eine ähnliche Entscheidung hatte Hamburg im vergangenen Jahr getroffen. Damals wurden 31 Gefangene aus ihrer Haft entlassen – allerdings im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie. Diese ist im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz verankert und ermöglicht es, Häftlinge kurz vor Weihnachten freizulassen, um ihnen Zeit mit ihren Familien zu ermöglichen.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung der CDU-Bürgergasfraktion vom 26. November 2024
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13. November 2024: Drucksache 22/16843