Weihnachtsamnestie Hamburger Gefangene werden vorzeitig entlassen
Eine besondere Regelung ist auch in diesem Jahr wieder einigen Häftlingen zugutegekommen. Wer sind die Begünstigten und wer muss im Gefängnis bleiben?
In Hamburg sind dieses Jahr 31 Gefangene früher als geplant aus ihrer Haft entlassen worden. Laut Justizbehörde handelte es sich um Gefangene mit eher kurzen Strafen, die spätestens bis zum 6. Januar abgelaufen wären. Mit der früheren Entlassung sollen die Betroffenen die Chance bekommen, vor Weihnachten noch persönliche und behördliche Dinge zu erledigen.
Die Weihnachtsamnestie wurde 2018 im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz neu geregelt. Die Gefängnisleitungen entscheiden nun selbstständig, wer bis zu fünf Wochen früher entlassen werden kann. Früher mussten die Betroffenen einen individuellen Antrag bei der Behörde stellen.
Wer darf früher raus? Das sind die Regeln
Voraussetzung für die frühere Entlassung ist, dass die Betroffenen eine Freiheitsstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von weniger als einem Jahr absitzen. Sie müssen außerdem mindestens drei Monate in Haft sein und dürfen sich dort nichts zuschulden kommen lassen. Von einer der früheren Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die mit einer Ausweisung, Abschiebung oder Auslieferung rechnen müssen.
Wer Weihnachten im Gefängnis bleiben muss, bekommt immerhin ein besonderes Menü angeboten. Es besteht meist aus einem Geflügelgericht sowie Wildfleisch und vegetarischen Speisen. In der Adventszeit fanden in fast allen Justizvollzugsanstalten Weihnachtsfeiern statt, nur nicht im offenen Vollzug der JVA Glasmoor. Die meisten Insassen der in Norderstedt gelegenen Anstalt mit 250 Plätzen nutzten ihre Freistellungstage, um zum Jahresende bei ihren Familien sein zu können, hieß es.
Die Justizbehörde teilte mit, dass derzeit durchschnittlich rund 2.100 Menschen in den Hamburger Gefängnissen sitzen, davon rund ein Drittel in Untersuchungshaft. Etwa die Hälfte aller Gefangenen sind Ausländer.
- Nachrichtenagentur dpa