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Hamburg

Briefwahl in Hamburg: URL-Trick vor Bundestagswahl – AfD unter Druck


Bundestagswahl 2025
URL-Trick aufgeflogen: AfD unter Druck

Von t-online, jon

28.01.2025Lesedauer: 1 Min.
AfD-Sprecher Robert Nockemann weist die Vorwürfe zurück. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
AfD-Sprecher Robert Nockemann weist die Vorwürfe zurück. (Archivbild) (Quelle: Chris Emil Janssen/imago-images-bilder)
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Eine irreführende Internet-Adresse leitet Hamburger Briefwähler automatisch auf die Seite der AfD um. Der Landeswahlleiter spricht von einem fragwürdigen Vorgehen.

Ein fragwürdiger Domain-Trick sorgt im Vorfeld der Hamburger Bürgerschaftswahl für Aufsehen: Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, werden Bürger, die sich bei der Eingabe der offiziellen Briefwahl-Adresse leicht vertippen, automatisch auf die Webseite der AfD Hamburg umgeleitet.

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Konkret geht es um die Adresse "briefwahl-hamburg.de", die der korrekten Behörden-URL "briefwahl.hamburg.de" täuschend ähnlich ist. Wer den Bindestrich statt des Punktes verwendet, landet statt beim offiziellen Briefwahl-Portal auf der Seite der AfD Hamburg. Dort werden Besucher zum Mitmachen, Spenden oder dem Besuch von Veranstaltungen aufgefordert. In der Nacht zum Mittwoch war die Domain mit dem Bindestrich dann plötzlich nicht mehr erreichbar.

AfD Hamburg weist jede Verantwortung von sich

Die AfD Hamburg weist jede Verantwortung von sich. "Der Sachverhalt ist uns nicht bekannt und wir haben derzeit auch keinen Zugriff auf diese Seite", erklärte Fraktions- und Parteisprecher Robert Offermann gegenüber dem "Abendblatt". Aufgrund aktueller Datenschutzbestimmungen lässt sich der tatsächliche Inhaber der Domain nicht ohne Weiteres ermitteln.

Landeswahlleiter Oliver Rudolf hat sich eingeschaltet. Zwar stelle die Verwendung der URL keinen unmittelbaren Verstoß gegen wahlgesetzliche Vorschriften dar, sei aber "zumindest fragwürdig", wie er dem "Abendblatt" sagte. Rudolf hat die AfD aufgefordert, die Domain abzuschalten, sofern sie der Partei zuzuordnen sei.

Die Methode des sogenannten "Typosquattings" – das Ausnutzen häufiger Tippfehler bei der Eingabe von Internet-Adressen – ist nicht neu. Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil festgestellt, dass eine solche Praxis eine "gezielte Behinderung des Inhabers der betreffenden Domain" darstellt.

Verwendete Quellen
  • abendblatt.de: "Fragwürdiger" Trick: Briefwähler landen automatisch bei der AfD
  • mopo.de: Wahlmanipulation? Landeswahlleiter fordert AfD auf, Online-Weiterleitung abzuschalten
  • ndr.de: Bürgerschaftswahl: Irritation bei Website für Briefwahlantrag

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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