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Hamburg

Bürgerschaftswahl Hamburg: Was das ist und was Sie noch wissen müssen


Eine Woche nach der Bundestagswahl
Hamburger Bürgerschaft: So funktioniert die Wahl

Von t-online, nch

Aktualisiert am 04.02.2025 - 13:36 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Frau wirft bei der Bürgerschaftswahl 2020 in Hamburg ihre Stimmzettel für die in die Wahlurne: 13 Parteien für Bundestagswahl in Hamburg zugelassen – Drama um BSW-ZulassungVergrößern des Bildes
Eine Woche nach der Bundestagswahl wird die Hamburgische Bürgerschaft gewählt. Wähler können insgesamt zehn Stimmen am Wahlsonntag abgeben. (Quelle: Daniel Reinhardt)
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Am 2. März 2025 wählt Hamburg die 23. Bürgerschaft. Wie funktioniert noch gleich die Wahl und wer wird überhaupt gewählt?

Eine Woche nach der Bundestagswahl wählt Hamburg eine neue Bürgerschaft. Alle fünf Jahre wieder stellt sich die Frage: Wie funktioniert das Wahlsystem? t-online hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben. Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die durch ein Gerichtsurteil davon entbunden wurden.

Wer wird gewählt?

Im Allgemeinen werden die Mitglieder der Bürgerschaft gewählt. Die Bürgerschaft ist das höchste politische Organ der Stadt und gleichzeitig das Landesparlament. Aktuell besteht sie aus 123 Abgeordneten. Ihre Präsidentin ist die SPD-Politikerin Carola Veit.

Zu den Aufgaben der Bürgerschaft zählen unter anderem, Entscheidungen über den Haushalt zu treffen, den Bürgermeister zu wählen, Gesetze zu verabschieden und den Senat und dessen Arbeit zu kontrollieren. Der Senat wird vom Bürgermeister bestimmt.

Zur Wahl stehen Parteien, Wählervereinigungen mit ihren Kandidaten und Einzelbewerber. Sie müssen wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht durch einen Richterspruch von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.

Wie wird gewählt?

Die Wähler haben bei der Hamburgischen Bürgerschaftswahl zehn Stimmen. Je fünf Stimmen können für die Wahl von Kandidaten nach Wahlkreislisten und nach Landeslisten vergeben werden.

Hamburg ist für die Bürgerschaftswahl in 17 Wahlkreise unterteilt. Über die Wahlkreisliste ziehen 71 Abgeordnete in das Landesparlament ein. Im roten Stimmzettelheft für die Wahlkreislisten dürfen die Wähler einer Person bis zu fünf Stimmen geben oder ihre fünf Stimmen auf mehrere Kandidaten auch unterschiedlicher Wahlkreislisten, Wählervereinigungen oder Einzelkandidaten verteilen.

Auf dem gelben Stimmzettel für die Landeslisten können Wähler ihre fünf Stimmen entweder an unterschiedliche oder auch an eine Person sowie auch an die unterschiedlichen Gesamtlisten der Parteien oder Wählervereinigungen vergeben.

Mit diesen Stimmen entscheiden die Wähler über die Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft. Insgesamt werden über die Landeslisten 50 Sitze vergeben. Für die Landeslisten gibt es außerdem eine Sperrklausel von fünf Prozent.

Es dürfen auch weniger als fünf Stimmen je Zettel vergeben werden. Sollten allerdings mehr als fünf Kreuze gesetzt werden, ist der Stimmzettel ungültig.

 
 
 
 
 
 
 

Wann und wo wird gewählt?

Der Wahltag ist der 2. März 2025. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ stellt die Stadt Hamburg online einen "Wahllokalfinder" bereit.

Eine weitere Option ist es, per Briefwahl zu wählen. Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden – online oder per Post.

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