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Hamburg

Messerattacke in Hamburg: Mutmaßlicher Täter in Dortmund gefasst


Zwei Schwerverletzte in Ottensen
Familienstreit eskaliert – Festnahme im Ruhrgebiet

Von t-online
05.03.2025 - 17:12 UhrLesedauer: 1 Min.
Handschellen am Einsatzgürtel eines Polizisten (Symbolbild): Ein mutmaßlicher Messerstecher aus Hamburg wurde in Dortmund verhaftet.Vergrößern des Bildes
Handschellen am Einsatzgürtel eines Polizisten (Symbolbild): Ein mutmaßlicher Messerstecher aus Hamburg wurde in Dortmund verhaftet. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch)
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Nach einer Messerattacke in Hamburg wurde der mutmaßliche Täter in Dortmund festgenommen. Zwei Familienmitglieder waren schwer verletzt worden.

Zwei Wochen nach einer Messerattacke in Hamburg-Ottensen hat die Polizei den mutmaßlichen Täter in Dortmund festgenommen. Der 33-Jährige soll am 16. Februar zwei Familienmitglieder mit einem Messer schwer verletzt und anschließend die Flucht ergriffen haben.

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Laut Polizei verschaffte sich der Mann gegen 21 Uhr unter einem Vorwand Zugang zu einem Mehrfamilienhaus am Piependreiherweg. Als ein 56-jähriger Bewohner die Tür öffnete, stach der Angreifer plötzlich zu – erst auf ihn, dann auf einen 22-jährigen Angehörigen. Beide wurden schwer verletzt, eine Frau erlitt einen Schock. Rettungskräfte versorgten die Opfer, Lebensgefahr bestand nicht.

Haftbefehl nach Messerattacke in Hamburg-Ottensen

Der Täter flüchtete, eine sofort eingeleitete Fahndung blieb zunächst ohne Erfolg. Die Mordkommission übernahm die Ermittlungen, da ein versuchtes Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen wurde. Das Amtsgericht Hamburg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags.

Zielfahnder spürten den Gesuchten schließlich in Dortmund auf. Spezialeinsatzkräfte nahmen ihn am Samstagmittag in einer Gaststätte fest. Anschließend wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dortmund gebracht, wo ihm der Haftbefehl verkündet wurde. In den kommenden Tagen soll er nach Hamburg überstellt werden. Die Ermittlungen dauern an.

Verwendete Quellen
  • t-online-Berichterstattung
Transparenzhinweis

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