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Hamburg

Sylt: Rechtsextreme Parolen – keine Strafe für Studentin aus Hamburg


Ermittlungen größtenteils eingestellt
Sylt-Skandal: Rechtsextreme Parolen bleiben ohne Strafe

Von t-online, afp
28.04.2025 - 11:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Blick auf das Lokal «Pony» in Kampen (Archivbild): Die Polizei prüft ein Video mit rassistischem Gegröle vor dem Sylter Lokal, auch weil die Betreiber die Personen angezeigt haben.Vergrößern des Bildes
Blick auf das Lokal "Pony" in Kampen auf Sylt (Archivbild): Hier hatte sich der Vorfall zugetragen. (Quelle: Georg Wendt/dpa)
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Nach rechtsextremen Gesängen auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft drei Verfahren eingestellt. Nur ein Beteiligter muss zahlen – und entgeht einem Prozess.

Knapp ein Jahr nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge zu dem Partyhit "L'amour Toujours" in einer Bar auf Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen gegen drei von vier Beteiligten eingestellt. Laut Behörde liegt der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht vor. Gegen einen vierten Beteiligten wurde ein Strafbefehl beantragt.

Laut Staatsanwaltschaft erfüllt das Absingen der Textzeile "Ausländer raus, Deutschland den Deutschen" nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar zeigten die Äußerungen "Vorbehalte und Ablehnung" gegenüber Ausländern, doch lasse sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass damit "eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten", hieß es.

Gegen einen Beteiligten, der bei dem Vorfall einen Hitlergruß zeigte und ein "Hitlerbärtchen" andeutete, wurde ein Strafbefehl beantragt. Er soll 2.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nimmt er diese Auflage an, bleibt ihm ein Prozess erspart.

Rechtsextreme Parolen in Bar auf Sylt

Das Video des Vorfalls hatte im Mai 2024 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Es zeigte mehrere junge Menschen, die auf der Terrasse eines Lokals auf Sylt rechtsextreme Parolen sangen. In der Folge wurden ähnliche Vorfälle mit dem Lied bei Volksfesten gemeldet.

Bei den Beteiligten handelte es sich um zwei Männer und eine Frau, die als Studentin einer Hamburger Hochschule identifiziert wurde. Die Hochschule belegte sie mit einem zweimonatigen Hausverbot. Eine Exmatrikulation wurde als unverhältnismäßig abgelehnt.

Gegen einen weiteren Beteiligten, der das Video aufgenommen und verbreitet hatte, wurde ebenfalls ermittelt. Dieses Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft ein, da gegen ihn bereits ein anderes Strafverfahren lief, bei dem eine schwerwiegendere Strafe droht.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
Transparenzhinweis

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