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Hamburg

Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark: BGH spricht finales Urteil


Fall sorgte bundesweit für Entsetzen
15-Jährige von Gruppe vergewaltigt: Endgültiges Urteil

Von t-online
12.05.2025 - 18:11 UhrLesedauer: 1 Min.
Polizeiwagen im Hamburger Stadtpark (Symbolbild): Im Fall der dortigen Gruppenvergewaltigung gibt es nun ein Urteil.Vergrößern des Bildes
Polizeiwagen im Hamburger Stadtpark (Symbolbild): Im Fall der dortigen Gruppenvergewaltigung gibt es nun ein Urteil. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Die brutale Vergewaltigung einer 15-Jährigen durch mehrere Männer hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nun gibt es ein Urteil, an dem nicht mehr zu rütteln ist.

Fast fünf Jahre, nachdem eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden ist, hat der Bundesgerichtshof einen Schlussstrich unter das umfangreiche Verfahren gezogen. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revisionen von sechs jungen Männern gegen ihre Verurteilung zu Jugendstrafen.

Das Landgericht Hamburg hatte insgesamt neun Angeklagte wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Ein Mann wurde freigesprochen. Die Strafen bewegten sich zwischen einem Jahr sowie zwei Jahren und neun Monaten und wurden großteils zur Bewährung ausgesetzt. Sechs Männer legten Rechtsmittel ein, über die jetzt entschieden wurde.

Mehrere Männergruppen zwangen das Mädchen in ein Gebüsch

Die Verurteilten, die damals Jugendliche oder Heranwachsende waren, vergewaltigten nach Überzeugung des Gerichts im September 2020 die 15-Jährige. Die Jugendliche hatte am Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Sie sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen.

Laut Urteil hatten zunächst vier der Täter die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch.

"Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben", teilte der BGH mit. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist somit rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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