Seltene Anordnung Nach Freilassung: Vergewaltiger muss Fußfessel tragen

Sieben Jahre sitzt ein Mann wegen Vergewaltigung im Gefängnis. Danach muss er eine Fußfessel tragen. Trotzdem begeht er neue Straftaten – und behält nach erneuter Haft nun die Fessel.
Ein verurteilter Vergewaltiger wird nach seiner Haftentlassung Mitte Mai in Hamburg per elektronischer Fußfessel überwacht. Die sogenannte Aufenthaltsüberwachung war bereits im Dezember 2022 angeordnet worden – unmittelbar nach dem Ende einer siebenjährigen Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und weiterer Delikte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann außerdem eine zusätzliche Strafe von einem Jahr und vier Monaten wegen mehrfachen Diebstahls und versuchten Diebstahls verbüßt. Mit seiner Entlassung Mitte Mai lebt nun auch die frühere Anordnung zum Tragen der Fußfessel wieder auf.
Die elektronische Fußfessel ist in Hamburg seit 2011 gesetzlich möglich, wird aber äußerst selten eingesetzt. Nach Angaben der Justizbehörde gab es bis Ende 2023 nur zehn Fälle, in denen eine solche Überwachung tatsächlich angeordnet wurde. Ziel ist es, besonders bei schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten auch nach der Haft eine engmaschige Kontrolle zu ermöglichen. Zunächst hatte die "Bild" über den Fall berichtet.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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