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Hamburg

Hamburg: 19-Jähriger soll Mutter mit Harpune getötet haben – Prozessbeginn


Mit einer Harpune
Erster Prozesstag: 19-Jähriger soll Mutter getötet haben

Von dpa, t-online
03.06.2025Lesedauer: 2 Min.
Judge In A Courtroom with hammerVergrößern des Bildes
Ein Richterhammer (Symbolbild): Am Hamburger Landgericht hat ein Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen. (Quelle: francescosgura via imago-images.)
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In Hamburg steht ein junger Mann wegen Mordes an seiner Mutter vor Gericht. Der 19-Jährige leidet an einer psychischen Erkrankung.

In Hamburg hat der Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen, der seine Mutter mit einer Harpune getötet haben soll. Der junge Mann muss sich seit diesem Dienstag wegen heimtückischen Mordes vor dem Landgericht Hamburg verantworten.

Laut Anklage schoss der 19-Jährige seiner auf dem Wohnzimmersofa schlafenden Mutter in der Nacht des 15. Dezember 2023 zwei Aluminiumpfeile mit einer Harpune in den Kopf. Anschließend fügte er der bewusstlosen Frau mit einem Messer mehrere Schnittverletzungen im Bereich des Kopfes und des Halses zu. Die 50-Jährige starb wenig später in ihrer Wohnung im Hamburger Stadtteil Bramfeld.

Prozessauftakt: Verteidiger beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit

Nach der Tat meldete sich der junge Mann selbst bei der Polizei und berichtete von dem Geschehen. Der 19-Jährige, der bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, leide an einer "schizotypischen Erkrankung", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Am ersten Verhandlungstag beantragte der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies begründete er mit der psychischen Erkrankung seines Mandanten und dem Schutz familiärer Beziehungen, die in der Verhandlung zur Sprache kommen sollen. Unter anderem seien der minderjährige Bruder und der Vater des Angeklagten als Zeugen geladen.

Erster Prozesstag: Beschuldigte will sich nicht äußern

Da der Angeklagte bei der Polizei die Tat bereits gestanden habe, sei die Täterschaft eindeutig geklärt, erklärte sein Anwalt. Die Staatsanwältin schloss sich dieser Auffassung an und verwies auf ein vorläufiges Gutachten, das das Krankheitsbild des jungen Mannes bestätigt habe.

Der Vorsitzende Richter stimmte dem Ausschluss der Öffentlichkeit bis zum letzten Wort des Angeklagten zu. Er begründete dies damit, dass "die psychische Verfassung des Angeklagten und deren Auswirkung auf das Tatgeschehen" im Vordergrund stünden.

Der Beschuldigte, der in einem dunkelgrünen Kapuzenpulli vor Gericht erschien und stumm geradeaus starrte, wollte sich am ersten Prozesstag nicht äußern. Die Öffentlichkeit könnte nun erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen werden.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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