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Hamburg

Hamburg: Seniorin überfallen und gefesselt – Urteil gefällt


Überfall in Blankenese
Seniorin im Bett gefesselt – Gericht verhängt lange Haftstrafe

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 06.06.2025 - 14:13 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250605-911-014338Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (2. von links) sitzt neben seiner Verteidigerin im Gericht: Er wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Bernhard Sprengel / dpa)
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Mitten in der Nacht brachen zwei Männer das Haus einer 88-Jährigen in Hamburg ein. Einer der Täter ist nun verurteilt worden.

Wegen eines nächtlichen Überfalls auf eine 88 Jahre alte Frau in Hamburg-Blankenese hat das Landgericht Hamburg einen 29-jährigen Mann zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich des schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Laut Urteil drangen der Angeklagte und ein bislang unbekannter Komplize am 29. Februar vergangenen Jahres gegen 3 Uhr in das Haus der Seniorin ein. Die 88-Jährige schlief in jener Winternacht allein in ihrem Ehebett – ihr Mann war wenige Wochen zuvor verstorben. Der Angeklagte legte über seine Verteidigerin ein Geständnis ab und zeigte Reue.

Die zwei Männer hatte das Haus beim Spaziergang entdeckt

Nach Angaben des Gerichts war das abgelegene Haus der Seniorin am Rande eines Parks den beiden Tätern am Vortag bei einem Spaziergang aufgefallen. Es habe unbewohnt gewirkt. Der 29-Jährige schlug ein Fenster ein und gelangte ins Wohnzimmer. Dort überraschten die Männer die Frau im Schlaf.

Während der Mittäter bei der Seniorin blieb, um sie daran zu hindern, um Hilfe zu rufen, durchsuchte der Angeklagte die Wohnung nach Wertsachen. In Todesangst deutete die Frau auf einen Tisch, in dessen Schublade sich 2.500 Euro befanden.

88-Jährige befreite sich selbst aus Fesseln

Vor ihrer Flucht fesselten die Täter die 88-Jährige an Hand- und Fußgelenken mit Kabeln und einem Bademantelgürtel. Die unter Arthrose leidende Frau nach einiger Zeit selbst befreien und die Polizei verständigen. "Man mag sich nicht ausdenken, was sonst passiert wäre", sagte Richterin Carolin Berner.

Zwar wurde das Geständnis des Angeklagten als positiv bewertet – allerdings sei der Eindruck entstanden, dass er seinen Beitrag kleinreden wollte. "Die Frau erwachte aus dem Schlaf, litt unter Todesangst. Das ist das, was diese Tat so schwerwiegend macht", sagte die Vorsitzende Richterin.

Strafverschärfend sei zudem, dass die Täter das Opfer gefesselt zurückließen. "Ihnen war es egal, was weiter mit ihr passierte." Bei ihrer Selbstbefreiung zog sich die Frau eine leichte Verletzung am Daumen zu.

Angeklagter hat schwierige Vergangenheit hinter sich

Der Angeklagte war durch eine DNA-Spur überführt und im Dezember in Norwegen festgenommen worden. Er ist nach Gerichtsangaben vielfach vorbestraft – unter anderem in Litauen und Dänemark, wo er achtmal wegen Diebstahls mit Gewalt und Hehlerei verurteilt wurde.

Die Verteidigung zeichnete das Bild eines schwierigen Lebenslaufs. Der Angeklagte sei in Litauen bei seiner alkoholkranken, gewalttätigen Mutter aufgewachsen, mit 13 Jahren von zu Hause weggelaufen, habe die Schule abgebrochen und nie gearbeitet. Eine Ausbildung habe er nie absolviert.

Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft beantragt. "Es ist die Horrorvorstellung eines jeden Menschen, so wach zu werden", sagte sie. Die Verteidigerin sprach sich für weniger als vier Jahre Haft aus. "Die Gewalt entsprach nicht der eines kaltblütigen Räubers. Die Frau sollte keine Schmerzen haben", erklärte sie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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