Tat am Jungfernstieg Blutige Massenschlägerei: Gericht fällt Urteil

Nach einer heftigen Auseinandersetzung am Jungfernstieg müssen zwei Männer ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs.
Das Landgericht Hamburg hat zwei Männer im Alter von 23 und 26 Jahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die beiden Angeklagten hatten sich an einer blutigen Auseinandersetzung am Jungfernstieg im August vergangenen Jahres beteiligt.
Der 26-Jährige erhielt fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Drogenhandels. Sein 23-jähriger Mittäter muss für vier Jahre hinter Gitter.
Das Gericht spricht von "Zusammenrottung" – Richter fassungslos
Die Verurteilten hatten sich laut Gericht am 29. August "zusammengerottet", um sich mit einer anderen Personengruppe zu schlagen. Dabei stach der 26-Jährige mit einem spitzen Gegenstand auf einen Kontrahenten ein und verletzte ihn oberflächlich. Der 23-Jährige versetzte einem 18-Jährigen einen Messerstich in die Brust. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation.
Der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann zeigte sich fassungslos über das Verhalten der Angeklagten. Sie hätten "die Bevölkerung in Angst und Schrecken" versetzt. Der beliebte Hamburger Treffpunkt am Jungfernstieg war zum Tatzeitpunkt voller Menschen. Zahlreiche Notrufe gingen bei der Polizei ein.
Haupttäter vorher bereits in Untersuchungshaft
Der 26-jährige Haupttäter war erst drei Monate vor der Tat aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Bei seiner erneuten Verhaftung fanden die Ermittler bei ihm wieder Haschisch und ein Messer. Auch das 18 Jahre alte Opfer war vorbestraft – es hatte sich ein halbes Jahr zuvor an einer Schlägerei im U-Bahnhof Jungfernstieg beteiligt und war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte beide Angeklagten auch wegen versuchten Totschlags verurteilen lassen wollen. Dieser Vorwurf ließ sich laut Gericht anhand der Videoaufzeichnungen jedoch nicht sicher belegen. Den genauen Anlass für die Auseinandersetzung konnte das Gericht nicht ermitteln.
- Nachrichtenagentur dpa
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