Bildungspolitik Hamburger Abkommen regelt Sommerferien und sorgt für Streit

Das Hamburger Abkommen vereinheitlichte 1964 das deutsche Schulwesen und legte die gestaffelte Ferienregelung fest. Und immer wieder gibt es Streit.
Ein Abkommen, das auf eine Kultusministerkonferenz im Jahr in Hamburg vor fast 60 Jahren zurückgeht, sorgt immer wieder für Spannungen zwischen den Bundesländern. Das Abkommen regelt seit 1964 grundsätzlich, wer wann in die Schulferien gehen darf. Nun hat die Langfristplanung für die Ferientermine ab 2030 begonnen und Kritik zwischen Nord und Süd wird wieder laut.
Das Hamburger Abkommen wurde am 28. Oktober 1964 von den Regierungschefs der Bundesländer in der Hansestadt unterzeichnet und legte grundlegende Vereinbarungen zur Vereinheitlichung des Schulwesens in Deutschland fest. Das Abkommen zielte darauf ab, die bis dahin unterschiedlichen Regelungen zum Schulwesen in den einzelnen Ländern zu harmonisieren. Eine der Regelungen: Sommerferientermine.
Bundesländer sind in fünf Gruppen eingeteilt
Die Bundesländer sind in fünf Gruppen eingeteilt, die gestaffelt in die Ferien gehen, um die Gesamtbevölkerung möglichst gleichmäßig einzuteilen und den Ferienanfang zu verteilen, auch um Verkehrsspitzen zu vermeiden. Prinzipiell wechseln sich die Gruppen mit früheren und späteren Ferienterminen ab. Innerhalb dieser Gruppen gibt es leichte Abweichungen.
Jede Gruppe hat mindestens alle fünf Jahre einmal die Sommerferien am frühesten Termin und einmal am spätesten Termin innerhalb des möglichen Ferienzeitraums (zwischen 20. Juni und 15. September).
Das sind die Sommerferien-Gruppen
- Gruppe I: Hamburg, Berlin und Brandenburg (24.7.–03./06.9.2025) und Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (28.7.–6.9.2025)
- Gruppe II: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (28.6.–8.8.2025) und Bremen und Niedersachsen (3.7.–13.8.2025)
- Gruppe III: Nordrhein-Westfalen (14.7.–26.8.2025)
- Gruppe IV Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz (7.7.–14./15.8.2025)
Extra-Wurst im Süden
Eine Besonderheit besteht darin, dass Bayern (1.8.–15.9.2025) und Baden-Württemberg (31.7.–13.9.2025), die gemeinsam in der Gruppe V sind, nicht am rotierenden System teilnehmen und stets als letzte Bundesländer in die Sommerferien gehen. Dass diese beiden Länder nicht an der Regelung teilnehmen, sorgt bei anderen Ländern für Unmut.
Berlin und Hamburg haben sich in der Vergangenheit dafür starkgemacht, dass die Sommerferien nicht mehr vor dem 1. Juli beginnen, damit jährliche Verschiebungen nicht mehr so groß ausfallen. Eine Verengung des Ferienkorridors stieß aber bei den Küstenländern und auch bei der Tourismusindustrie auf Widerspruch, weil Einbrüche im Tourismus befürchtet wurden.
Seit 2021 wurde das Hamburger Abkommen durch eine neue Ländervereinbarung ergänzt, die die Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland weiterhin bundeseinheitlich regelt.
- kmk.org: "Ferien der Bundesländer"
- kmk.org: "Weiterentwicklung des Schulwesens in Deutschland"
- zeitklicks.de: "Hamburger Abkommen"
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa