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Hamburg

Hamburg: Drogenschmuggel in JVA "Santa Fu"– Insassen verurteilt


Drogenhandel hinter Gittern
Schmuggel in "Santa Fu": Insassen und Helfer verurteilt

Von dpa, t-online
28.07.2025 - 14:07 UhrLesedauer: 2 Min.
In der JVA Fuhlsbüttel, umgangssprachlich auch "Santa Fu" genannt, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Insassen.Vergrößern des Bildes
Die Justizvollzugsanstalt (JVA) in Fuhlsbüttel, umgangssprachlich auch "Santa Fu" genannt (Archivbild): Häftlinge wollten dort Geld mit Drogenschmuggel verdienen. (Quelle: City News TV)
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Zwei Häftlinge wollten sich mit Handys und Drogen ein lukratives Geschäft im Gefängnis aufbauen – mithilfe von zwei Frauen. Jetzt hat sie das Landgericht Hamburg verurteilt.

Mit Handys, Drogen und Bestechung wollten zwei Insassen der Hamburger Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel offenbar ein kriminelles Geschäftsmodell aufbauen – nun wurden sie und zwei Komplizinnen vom Landgericht Hamburg zu Haftstrafen verurteilt.

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Die beiden Männer im Alter von 30 und 39 Jahren, die bereits wegen anderer Straftaten im Gefängnis sitzen, erhielten am Montag jeweils drei Jahre und neun Monate Haft. Das Gericht sprach sie des banden- und gewerbsmäßigen Drogenhandels sowie der Bestechung schuldig.

Ehefrau nähte Drogen in einen Teppich

Die Ehefrau des 30-Jährigen soll nach Gerichtsangaben zwischen 2019 und 2020 mehrere Pakete nach Anweisung ihres Mannes auf den Weg gebracht haben. In einem Fall habe sie 68 Gramm Cannabinoid in einen Teppich eingenäht. Das Paket wurde jedoch von Bediensteten abgefangen.

Die 33-Jährige wurde wie ihr Mann und der Mitangeklagte verurteilt, erhielt aber zwei Jahre Haft auf Bewährung.

JVA-Mitarbeiterin schmuggelte Pakete für Geld

Eine vierte Angeklagte, eine damalige Bezugsbetreuerin des 39-jährigen Häftlings, hatte laut Urteil bereits zuvor zwei Pakete illegal ins Gefängnis gebracht. Sie habe vor Gericht gestanden, für jeweils 250 Euro unter Druck gehandelt zu haben. Ein Paket mit fünf Handys und 214 Gramm Haschisch sollte ebenfalls in die JVA "Santa Fu" gelangen – wurde aber durch polizeiliche Überwachung gestoppt.

Die 41-Jährige wurde wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihren Job hat sie bereits verloren.

Fünfte Angeklagte freigesprochen

Eine weitere Frau wurde vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Laut Anklage soll ein erpresster Geldbetrag auf ihrem Konto gelandet sein – dies ließ sich im Prozess jedoch nicht nachweisen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Hauptangeklagten sieben Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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