Keine Glühwein-Stände Hamburg führt Verkaufsverbot von offenem Alkohol ein

Nachdem der Glühwein-to-go-Verkauf zuletzt zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt wurde, führt die Stadt Hamburg nun schärfere Regeln ein. Der Verkauf offener Alkoholika ist verboten.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie verbietet Hamburg von Mittwoch an den Verkauf von alkoholischen Getränken, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt sind.
"Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke, die zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind – insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen – werden in der gesamten Stadt untersagt", teilte der Senat am Dienstag mit. Das gelte nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, -dosen oder -tüten.
Bislang galt nur ein zeitlich befristetes Verbot von "Glühwein to go" in Teilen des Schanzenviertels, Ottensens und Winterhudes.
- Nachrichtenagentur dpa