Nach FDP AfD kündigt Klage gegen Hotspot-Regelung an
Die geplante Hotspot-Regelung sorgt in Hamburg für Diskussionen. Während der rot-grüne Senat die Maskenpflicht erhalten will, hat die FDP eine Klage angekündigt. Auch die AfD will rechtliche Schritte einleiten.
Nach der FDP hat auch die AfD in Hamburg eine Klage gegen die geplante Corona-Hotspot-Regelung in der Stadt angekündigt.
Eine weitere Verlängerung der Maskenpflicht und anderer Eindämmungsmaßnahmen mit einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser zu begründen, sei falsch, da Hamburg eine der bundesweit niedrigsten Inzidenzen und eine stabile Situation in den Kliniken aufweise, sagte Landesvize Krzysztof Walczak am Dienstag.
AfD: Krankenhauskapazitäten nicht von Aufhebung der Maskenpflicht abhängig
"Die Krankenhauskapazitäten in Hamburg werden nicht zusammenbrechen, nur weil Kinder außerhalb des Sitzplatzes ihre Masken abnehmen oder man beim Einkaufen im Supermarkt wieder anderen Menschen ins Gesicht schauen kann."
Sollte die Bürgerschaft, wie von Rot-Grün geplant, Hamburg am Mittwoch zum Corona-Hotspot erklären, werde der AfD-Landesvorstand Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Hamburg erheben. "Die Gerichte müssen diese illegale Knallhart-Politik Hamburgs stoppen", forderte Walczak.
Hamburg: Bürgerschaft will Antrag am Mittwoch beschließen
Zuvor hatte bereits der Hamburger FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse eine Klage gegen eine Hotspotregelung, mit der die Corona-Maßnahmen über den 2. April hinaus verlängert werden sollen, angekündigt.
Angesichts weiter steigender Infektionszahlen soll die Bürgerschaft am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen beschließen. Die CDU hat sich ihre Entscheidung noch offengelassen. Die Linke will zustimmen, dies aber mit weiteren Forderungen an den Senat verbinden, wie Sprecher am Dienstag sagten.
Maskenpflicht in Schulen wird gelockert
Der Antrag sieht die Fortführung der Maskenpflicht in Innenräumen und im Einzelhandel sowie Maßnahmen für besonders zu schützende Einrichtungen für weitere vier Wochen vor. Auch die Beibehaltung der 2G-plus-Regel für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem negativen Test bei Tanzveranstaltungen soll beibehalten werden. In den Schulen soll die Maskenpflicht ebenfalls generell weiter gelten, allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen im Unterricht abnehmen dürfen.
Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz hätten die meisten Corona-Maßnahmen bereits zum 20. März wegfallen sollen. Hamburg hatte jedoch, wie andere Bundesländer, von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und die Maßnahmen bis zum 2. April verlängert.
Lauterbach lobt Umsetzung von Hotspot-Regelung
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen lobte die Ankündigung des Landes, die Regelung umsetzen zu wollen. Er versprach Hilfe bei der Umsetzung.
"Das ist jetzt der Punkt, wo wir alle zusammenhalten müssen, und wo wir darüber nachdenken müssen, wie können wir die Hotspot-Regelung in einer Art und Weise nutzen, dass ein klares Signal an die Bevölkerung ausgeht: Die Pandemie ist noch nicht vorbei", sagte Lauterbach. Es gehe darum, in den Regionen, wo die medizinische Versorgung möglicherweise überlastet sein werde, durch die Regelung eine solche Überlastung abzuwenden, bevor es zu spät sei, sagte er.
- Nachrichtenagentur dpa