Nach Tod eines kleinen Mädchens Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schwimmlehrerin
Der Unfall des kleinen Mädchens im Schwimmbad Bondenwald beschäftigt jetzt die Staatsanwaltschaft. Das sind die Hintergründe.
Nach dem tragischen Tod eines fünf Jahre alten Mädchens während eines Seepferdchenkurses im Schwimmbad Bondenwald ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen fahrlässiger Tötung. Allerdings routinemäßig, sagte Staatsanwältin Liddy Oechtering am Mittwoch t-online.
Das sei in diesem Fällen üblich, so Oechtering weiter. Neue Erkenntnisse gäbe es in dem Fall nicht. Die Staatsanwaltschaft warte die Ergebnisse der Obduktion ab und werde die Ergebnisse dann auswerten.
Anhaltspunkte für ein individuelles Versagen gibt es nicht
Anhaltspunkte für ein individuelles Versagen der Schwimmlehrkraft am Becken oder anderer Personen lägen der Staatsanwaltschaft derzeit nicht vor, so die Sprecherin weiter. Auch die Pressestelle der Polizei hatte Mitte letzter Woche mitgeteilt, dass bei unnatürlichen Todesfällen routinemäßig ermittelt werde.
Das Mädchen war am vergangenen Mittwoch leblos im Becken des Niendorfer Schwimmbad Bondenwald gefunden worden. Helfer hatten noch versucht, sie zu retten. Vergeblich, das Mädchen starb später im Krankenhaus. Mehr Details finden Sie hier.
Bäderland hat auf den Unfall reagiert.
Augenzeugen hatten später kritisiert, dass am Becken nur eine Aufsichtsperson den Kurs überwacht habe. Genaue Vorschriften, wie viel Personen einen Schwimmkurs überwachen müssen, gibt es aber nicht. Mehr Details finden Sie hier.
Die Bäderland GmbH, sie hat den Kurs ausgerichtet, hat dennoch reagiert und wird bei solchen Kursen künftig zwei Aufsichtspersonen einsetzen, so Bäderland-Sprecher Michael Dieter im t-online Interview. Mehr Details finden Sie hier.
- Telefonat mit Liddy Oechtering, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg
- abendblatt.de: "Nach Tod von Mädchen- Ermittlung gegen Schwimmlehrerin