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Hamburg

"Hamburg enteignet": Volksinitiative vor Verfassungsgericht


Rechtliche Bedenken
Senat bringt Volksinitiative "Hamburg enteignet" vor Gericht

Von dpa
14.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Mit Plakaten hatten die Initiatoren um Unterschriften gebeten (Archivbild): Jetzt bekommt die Volksinitiative "Hamburg enteignet" Gegenwind. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Die Volksinitiative "Hamburg enteignet" fordert die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften. Jetzt wendet sich der Senat ans Verfassungsgericht.

Sind die Forderungen der Initiative "Hamburg enteignet" rechtens? Wie das Verfassungsgericht gegenüber der Deutschen Presseagentur bestätigt, hege der Senat daran Zweifel. Er habe das Gericht vergangene Woche kontaktiert. Der Antrag sei eingegangen, mit dem Feststellungsziel, dass die nächste Stufe – das sogenannte Volksbegehren – nicht durchzuführen sei.

Der Senat ist verpflichtet, das Gericht bei rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung des Volksbegehrens anzurufen. In diesem Fall hat er das nun auch getan.

Volksbegehren muss vorerst ruhen

"Das Hamburgische Verfassungsgericht hat in Fällen dieser Art zu prüfen, ob die zugrunde liegende Volksinitiative die Grenzen der Hamburgischen Verfassung wahrt und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist", erklärte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Aus der Senatskanzlei hieß es, dass diesbezüglich "erhebliche Zweifel" bestünden. Nach Angaben Wantzens entscheidet das Gericht nach der Prüfung über die Durchführung des Volksbegehrens, das während des Verfahrens ruhe.

Die Forderung nach einem Vergesellschaftungsgesetz für die Hansestadt hatten laut Volksinitiative "Hamburg Enteignet" mehr als 18.000 Hamburgerinnen und Hamburger unterstützt. Ziel der Initiative ist die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften mit mehr als 500 Wohnungen, um die Mieten zu senken.

Linksfraktion übt Kritik

Die Unterschriften der Unterstützer waren im März dieses Jahres an den Senat übergeben worden. Dieser bestätigte, dass die erforderliche Zahl von mindestens 10.000 Unterschriften erreicht wurde. Zuletzt haben die Initiatoren nach Senatsangaben ein Volksbegehren beantragt. Käme es zustande, wäre letztendlich auch der Weg für einen Volksentscheid frei.

Kritik gibt es jetzt aus der Linksfraktion. Ihre mietenpolitische Sprecherin Heike Sudmann sagte: "Der Senat hat seit Jahren kein wirksames und nachhaltiges Mittel gegen die Mietenexplosion gefunden."

Eine Enteignung profitorientierter Wohnungsunternehmen würde ihren Worten nach den betroffenen Mieterinnen und Mietern helfen. Doch der Senat wolle "seinen Kuschelkurs" mit ebenjener Wohnungswirtschaft und "windigen" Investorinnen und Investoren fortsetzen. "Der Gang vor das Verfassungsgericht ist von Verzweiflung getrieben und von dem Wunsch, von dem eigenen Versagen abzulenken", sagte Sudmann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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