Urteil ist gefallen Prozess um Frauenleiche im Kanal: Täter erwartet lange Haftstrafe
Am Donnerstag ist das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 28-Jährigen in Hamburg gefallen. Bei der Urteilsverkündung zeigte der Täter keine Regung.
Im Prozess gegen einen 45-jährigen Mann, der beschuldigt wird, vor mehr als zehn Jahren seine Geliebte getötet und ihre Leiche in einen Kanal geworfen zu haben, wurde am Donnerstag das Urteil gesprochen. Am Mittwoch hatte sich der Verteidiger für einen Freispruch für seinen Mandanten ausgesprochen. Nun wurde der Täter wegen Totschlags verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass der mutmaßliche Täter die junge Bulgarin erwürgt und ihre Leiche zunächst mit einem Bekannten in einem Gebüsch abgelegt haben soll. Später wurde der Körper in einem Hamburger Kanal versenkt. Diese Anschuldigungen stützen sich auf mehrere Zeugenaussagen.
Opfer wollte Doppelleben aufdecken
Die 28-Jährige hatte 2013 eine Affäre mit dem potenziellen Täter, die sie nicht länger geheim halten wollte. Auch von seinen Geschäften als Bordellbesitzer drohte sie der Familie des Angeklagten zu erzählen. Damit hatte der Täter ein klares Motiv.
Gegen den Mann hatte die Staatsanwaltschaft schon kurz nach dem Verschwinden der Frau Anklage wegen Totschlags erhoben. Ohne Leiche jedoch hatte das Gericht nicht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Prozesses entschieden. Er wurde wieder freigelassen.
Im Januar 2023 entdeckte ein Angler menschliche Knochen im Hamburger Ernst-August-Kanal. Polizeitaucher fanden daraufhin unter einer Eisenbahnbrücke weitere Überreste des Opfers. Nach dem Angelfund wurde der Angeklagte erneut verhaftet.
Beweismittel und Aussagen stützen sich gegenseitig
Einige Zeugen haben glaubhaft ausgesagt, dass der Angeklagte ihnen die Tötung gestanden hatte. Zudem fanden sich zusammenpassende Teile einer Jacke mit Teddyfell sowohl in dem Gebüsch am Kreetsander Hauptdeich als auch im Ernst-August-Kanal in der Nähe der Knochen. Am Deich hatten nach dem Tipp des Komplizen zudem auch Leichenspürhunde angeschlagen.
Der Angeklagte hatte den Urteilsspruch und die Begründung ohne sichtbare Regung konzentriert verfolgt und dabei die Richterin angeschaut. Die gut einstündige Urteilsverkündung war am Vormittag für einige Minuten unterbrochen worden, weil eine Angehörige des Opfers laut weinend und schreiend auf dem Boden des Gerichtssaals zusammengebrochen war.
In ihrer Urteilsbegründung wies die Vorsitzende Richterin nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur unter anderem darauf hin, dass der Verteidiger durch seine Detailversessenheit das Verfahren unnötig in die Länge gezogen hat. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa