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Hamburg

Hamburg: Weihnachtsamnestie gewährt Inhaftierten vorzeitige Freiheit


Weihnachtsamnestie
Mehr als ein Dutzend Inhaftierte kommen vorzeitig frei

Von dpa
09.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Stacheldraht vor der Fassade der Justizvollzugsanstalt in Hamburg Fuhlsbüttel, Gebäude.Vergrößern des Bildes
JVA in Hamburg (Archivfoto): Im vergangenen Jahr waren es 31 Inhaftierte, die das Gefängnis vorzeitig verlassen durften. (Quelle: IMAGO / photo2000)
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Mehr als ein Dutzend Strafgefangene kommen in Hamburg vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Was dahintersteckt.

Kurz vor Weihnachten werden in Hamburg 14 Strafgefangene vorzeitig entlassen. Laut der Justizbehörde handelt es sich um Inhaftierte mit geringen Reststrafen, die regulär vor dem 6. Januar geendet hätten. Ziel der vorzeitigen Entlassung ist es, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, vor den Feiertagen persönliche Angelegenheiten zu regeln und Behördengänge zu erledigen. Im Vorjahr waren insgesamt 31 Gefangene aus diesem Grund freigekommen.

Die sogenannte Weihnachtsamnestie wurde 2018 im Hamburgischen Strafvollzugsgesetz neu geregelt. Während früher Einzelfallentscheidungen durch die Behörde notwendig waren, entscheiden nun die Gefängnisleitungen autonom über eine vorzeitige Freilassung von bis zu fünf Wochen. Voraussetzung ist dabei eine Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr sowie ein mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt ohne neue Vergehen im Gefängnis. Schwerkriminelle sowie Personen, bei denen eine Ausweisung, Abschiebung oder Auslieferung ansteht, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Hamburgs Gefängnisse teilweise überfüllt

Anfang Dezember waren in Hamburger Gefängnissen 2.136 Personen inhaftiert, davon 570 in Untersuchungshaft. Trotz einer Gesamtkapazität von 2.253 Haftplätzen herrschte Überbelegung insbesondere bei männlichen Inhaftierten: In der JVA Billwerder lagen 640 Belegungen auf nur 638 Plätze vor und in der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis standen für 500 Männer lediglich 462 Plätze zur Verfügung. Auch die Sozialtherapeutischen Anstalten in Fuhlsbüttel und Bergedorf meldeten eine Überbelegung ihrer Kapazitäten.

Die Justizbehörde betont, dass sich die Zahl der dieses Jahr früh Entlassenen nur noch geringfügig ändern könnte. Damit soll den Betroffenen ermöglicht werden, rechtzeitig vor Weihnachten notwendige Maßnahmen außerhalb des Gefängnisses zu treffen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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