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Hamburg

Messer-Attacke in Brokstedt: Täter verurteilt – Hürden für Abschiebung


Besondere Schwere der Schuld
Messerstecher von Brokstedt verurteilt – wird er abgeschoben?

Von dpa, t-online
05.02.2025 - 16:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Fortsetzung Prozess wegen Mordes im Fall BrokstedtVergrößern des Bildes
Das Urteil gegen den Messerstecher von Brokstedt ist rechtskräftig. (Archivbild). (Quelle: Christian Charisius/dpa/Pool/dpa/dpa)
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Der Messerstecher von Brokstedt ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Doch bleibt Ibrahim A. lebenslang in Deutschland?

Die Abschiebung des Täters von Brokstedt, Ibrahim A., stößt auf juristische Hindernisse. Grundsätzlich bestehe für die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe teilweise abzusehen, wenn der Verurteilte abgeschoben werden solle, sagte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow: "Allerdings hat das Landgericht Itzehoe im vorliegenden Fall die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was einem Absehen von der Vollstreckung regelmäßig entgegensteht." Die "Kieler Nachrichten" hatten zuvor darüber berichtet.

Der 35-jährige Ibrahim A. hatte am 25. Januar 2023 in einem Zug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg Fahrgäste mit einem Küchenmesser angegriffen. Dabei kamen eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund ums Leben, vier weitere Menschen wurden schwer verletzt. Der Täter wurde schließlich von anderen Fahrgästen überwältigt.

Das Landgericht Itzehoe verurteilte Ibrahim A. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig, nachdem der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig die Revision des Angeklagten verworfen hat.

Staatsanwalt: Ausländerbehörde ist für Planung zuständig

Oberstaatsanwalt Müller-Rakow erläuterte weiter, dass sobald das Urteil mit Rechtskraftvermerk vorliege, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe eingeleitet werde. Gleichzeitig würden sowohl die zuständige Ausländerbehörde als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über das rechtskräftige Urteil informiert: "Die Problematik der Prüfung oder Planung einer Abschiebung gehört in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde."

Für den Fall Ibrahim A. ist weiterhin die Kieler Ausländerbehörde zuständig. Eine Stadtsprecherin sagte: "Eine Abschiebung aus der Strafhaft ist grundsätzlich möglich, hierzu müssen die rechtlichen als auch tatsächlichen Möglichkeiten vorliegen beziehungsweise geschaffen werden." Man stehe dazu im Austausch mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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