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Hamburg

Hamburg: Bahnhofs-Angreifer muss in Psychiatrie


Ein Opfer überlebte knapp
Mann muss wegen Angriffen an Bahnhöfen in Psychiatrie

Von dpa, t-online
07.04.2025 - 17:24 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250407-935-525363Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte sitzt in einem Sitzungssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes: Wegen mehrerer Angriffe auf Menschen an Bahnhöfen er zu sieben Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Marcus Brandt)
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Ein 35-jähriger Mann wurde wegen mehrfacher Angriffe an Hamburger Bahnhöfen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er soll zudem in eine psychiatrische Klinik.

Nach mehreren Verfahren ist ein 35-Jähriger wegen einer Serie von Angriffen an Hamburger Bahnhöfen zu sieben Jahren Haft und zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom Oktober vergangenen Jahres, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.

Brutaler Angriff auf Obdachlosen

Der Verurteilte hatte im März 2022 am Hamburger Hauptbahnhof einen Obdachlosen, der ihn um eine Zigarette gebeten hatte, beinahe getötet. Nach Schlägen und Tritten folgte der Mann dem flüchtenden Obdachlosen und stach ihm mit großer Wucht ein Messer in den Rücken.

Dank schneller notärztlicher Hilfe überlebte der damals 31-Jährige. Das Landgericht wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.

Mann verübt immer wieder ähnliche Taten

Bereits im Juli 2021, verletzte der Angeklagte einen Mann am U-Bahnhof St. Pauli mit einem Cuttermesser und drohte später einer Vollzugsbeamtin während seiner Untersuchungshaft, sie "abzustechen".

Im Oktober 2021 griff er nach seiner Entlassung einen Mann am U-Bahnhof Schlump mit einer abgebrochenen Bierflasche an und verletzte ihn am Kopf. Es folgten weitere ähnliche Taten.

Haftstrafe und Unterbringung in Psychiatrie

In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg den Angeklagten zu neun Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt und bescheinigte ihm "Grundaggressivität", jedoch keine psychische Erkrankung.

Der Bundesgerichtshof hob diese Feststellung auf, sodass der Fall erneut von einer anderen Strafkammer in Hamburg verhandelt werden musste. Diese reduzierte die Haftstrafe um zwei Jahre und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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