Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vor tödlichem Unfall in Berlin Lebensgefährliche Aktion: Video zeigt U-Bahn-Surfer am Hafen

Ein Passant filmt zwei Männer, die auf einer U-Bahn im Hamburger Hafen mitfahren. Die Szene erinnert an einen tödlichen Vorfall vom Wochenende in Berlin.
Lebensgefährlicher Leichtsinn mitten in Hamburg: Am Freitagabend wurden zwei Personen dabei gefilmt, wie sie sich während der Fahrt auf der U-Bahn U3 im Bereich der Landungsbrücken aufhalten. Nach Angaben der Polizei Hamburg ereignete sich der Vorfall am 25. April gegen 20.53 Uhr. Einsatzkräfte wurden alarmiert, konnten vor Ort jedoch keine Beteiligten mehr antreffen. Weitere Details konnte eine Sprecherin zum aktuellen Zeitpunkt nicht nennen.
Die Hamburger Hochbahn erklärte, keine Kenntnis von dem Vorfall zu haben. Daher seien auch keine Maßnahmen eingeleitet worden. Insgesamt habe man jedoch die Videoüberwachung sowie die Bestreifung an Haltestellen ausgeweitet.
Fälle von "Train-Surfing" in Hamburg stark gestiegen
Laut einer Recherche des NDR-Formats "STRG_F" im Januar 2025 hat sich die Zahl dokumentierter Fälle solcher "Train-Surfing"-Aktionen in Hamburg seit 2019 vervierfacht – von etwa zehn vor der Corona-Pandemie auf fast 40 pro Jahr.
Die tatsächliche Zahl dürfte nach Einschätzung der Hochbahn noch höher liegen. "Was einen sprachlos zurücklässt, ist nicht nur die Tatsache, dass es mehr wird, sondern auch, wie lebensgefährlich das ist", sagte Pressesprecher Christoph Kreienbaum seinerzeit dem NDR.
Mutprobe mit tödliche Folgen in Hamburg und Berlin
Wie dramatisch solche Mutproben enden können, zeigen zwei tödliche Vorfälle – einer in der Vergangenheit, einer nur wenige Tage nach dem aktuellen Geschehen an den Landungsbrücken. Im Jahr 2018 starb ein 14-jähriger Jugendlicher in Hamburg, als er sich außen an der Linie U3 festhielt und im Bereich Baumwall mit einem Stahlträger kollidierte.
In Berlin kamen am Sonntag, 27. April, zwei Jugendliche ums Leben, als sie auf dem Dach einer fahrenden S-Bahn standen und gegen eine Signalbrücke prallten. Einer von ihnen wurde zwar noch reanimiert, allerdings vergeblich.
Diese Strafen drohen bei "Train-Surfing"
Handlungen wie diese können gravierende juristische Folgen haben, berichtet das Mobililätsmagazin "bussgeldkatalog.org". Nach § 315 Strafgesetzbuch (StGB) stellt das sogenannte "Train-Surfen" einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr dar – mit möglichen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
In minder schweren Fällen kann das Strafmaß geringer ausfallen. Alternativ ist auch eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit nach dem Eisenbahngesetz möglich – hier drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Unabhängig von strafrechtlichen Konsequenzen sind die Risiken enorm: Stromschläge durch Oberleitungen, Stürze aus großer Höhe oder Kollisionen mit Brücken und Signalanlagen gehören zu den häufigsten Todesursachen. Ein Sprecher der Hochbahn warnt: "Das ist ein selbstmörderischer Akt, der zudem noch unbeteiligte Opfer fordern kann." Der Reiz, in sozialen Netzwerken Aufmerksamkeit zu erlangen, scheint für viele dennoch stärker.
- Reporter vor Ort
- Schriftliche Anfrage bei der Polizei Hamburg
- Schriftliche Anfrage bei der Hochbahn
- ndr.de: "'Trainsurfen': Anzahl der Vorfälle in Hamburg stark angestiegen"
- bussgeldkatalog.org: "S-Bahn-Surfen: Welche Strafe droht dafür?"
- Eigene Recherche