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Hamburg

Christina Block: Hamburger Unternehmerin verliert Sorgerecht – Urteil


"Zutiefst erschüttert"
Schlappe vor Gericht: Christina Block darf Kinder nicht mehr sehen

Von t-online, pb

Aktualisiert am 06.05.2025 - 14:54 UhrLesedauer: 3 Min.
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Christina Block und ihr Lebensgefährte Gerhard Delling bei einem Empfang (Archivfoto): Das Paar bekannte sich 2021 öffentlich zu seiner Beziehung. (Quelle: IMAGO / Funke Foto Services)
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Seit Jahren kämpft Christina Block mit ihrem Ex-Mann um die gemeinsamen Kinder. Nun hat ein dänisches Gericht eine weitreichende Entscheidung getroffen – zu Ungunsten der Hamburger Unternehmerin.

Im Sorgerechtsstreit zwischen Stephan Hensel und der Hamburger Unternehmerin Christina Block hat das zuständige Familiengericht in Sonderburg (Dänemark) eine weitreichende Entscheidung getroffen. Wie das "Hamburger Abendblatt" berichtete und Blocks Anwältin Elisabeth Unger gegenüber der dpa bestätigte, hat der Vater das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder Theodor (11) und Klara (14) erhalten. Bisher hatte er lediglich das vorläufige alleinige Sorgerecht.

Die Entscheidung, die laut Unger bereits am 1. Mai erging, geht noch weiter: Block wurde nicht nur das Sorgerecht entzogen – auch jeglicher Kontakt zu den Kindern wurde ihr gerichtlich untersagt. Dieses Umgangsverbot war bereits direkt nach der mutmaßlichen Kindesentführung zu Silvester 2023/24 vorläufig verhängt worden und wurde nun bestätigt.

Anwältin von Christina Block zeigt sich empört

Gegenüber dem "Hamburger Abendblatt" äußerte sich Blocks Anwältin entsetzt: "Meine Mandantin, Frau Block, ist zutiefst erschüttert. Die Entscheidung des dänischen Gerichts ist blanker Hohn und sendet auch im Übrigen ein falsches Signal an die Menschen, Beschlüsse der Gerichte nicht Folge leisten zu müssen."

Block und ihr Ex-Mann streiten sich seit Jahren um das Sorgerecht für ihre beiden jüngeren Kinder. Der Sohn und die Tochter leben seit August 2021 bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig der Mutter übertragen hatte.

Ob Christina Block rechtlich gegen das Urteil in Dänemark vorgehen wird, ließ ihre Anwältin offen.

Anklage wegen mutmaßlicher Entführung

Neben dem familienrechtlichen Streit steht auch ein Strafverfahren in Deutschland im Raum: Am 25. April teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft mit, dass sie Anklage gegen Christina Block und sechs weitere Beschuldigte erhoben hat. Der Vorwurf: gemeinschaftliche Kindesentziehung, zum Teil unter Anwendung von Gewalt.

Block soll gemeinsam mit einem 62-jährigen Deutschen beauftragt haben, ihre Tochter und ihren Sohn in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam aus der Obhut des Vaters zu entführen. Die nächtliche Aktion hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Nach Angaben der Ermittler lauerten der 35-jährige Hauptbeschuldigte – ein Israeli – und fünf weitere Beteiligte dem Vater der Kinder in Dänemark auf, schlugen ihn nieder, zerrten die Kinder in ein Fahrzeug und brachten sie nach Deutschland. Während eines Fahrzeugwechsels im Grenzgebiet sollen den Kindern die Münder mit Klebeband verschlossen worden sein. Die damals 13-jährige Tochter wurde laut Anklage auch an den Händen gefesselt.

Anschließend wurde die Gruppe in einem Wohnmobil nach Baden-Württemberg gebracht. Dort sollen die Kinder bis zum 2. Januar 2024 gegen ihren Willen festgehalten worden sein – bis ihre Mutter eintraf. Danach wurden sie nach Hamburg gebracht.

Verdacht gegen Gerhard Delling und Sicherheitsunternehmen

Christina Blocks Lebensgefährte, der Moderator Gerhard Delling, soll laut Ermittlern die Anreise nach Baden-Württemberg organisiert und die Rückkehr der Kinder nach Hamburg koordiniert haben. Zudem steht der 66-Jährige im Verdacht, gegenüber der Polizei falsche Angaben gemacht zu haben.

Ein mitangeklagter Hamburger Sicherheitsunternehmer soll das Anwesen der Mutter überwacht haben, um eine mögliche Flucht der Kinder zu verhindern. Auch zwei weitere Personen aus Blocks Umfeld sollen Beihilfe geleistet haben. Nach fünf weiteren mutmaßlich Beteiligten wird laut Staatsanwaltschaft noch gefahndet.

Gegen zwei weitere Familienmitglieder Blocks wurde ebenfalls ermittelt: den 84-jährigen Großvater der Kinder, Eugen Block – Gründer der Steakhaus-Kette "Block House" – sowie einen 46-jährigen Onkel. Beide Verfahren wurden jedoch eingestellt. Eugen Block sagte dem "Hamburger Abendblatt": "Ich habe damit nichts zu tun und kann dazu nichts sagen."

Auch gegen den Vater läuft ein Verfahren

Auch der Vater der Kinder ist juristisch kein unbeschriebenes Blatt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ihn im Mai 2023 wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt – weil er die Kinder im August 2021 nach einem Besuch bei sich einfach dabehalten haben soll. Eine Entscheidung über die Eröffnung eines Verfahrens steht noch aus.

Sein Anwalt Philip von der Meden erklärte: "Es ist gut, dass die Hamburger Justiz sich um die vorbehaltlose Aufklärung des Sachverhalts bemüht. Mein Mandant hofft, dass der Prozess ein Wendepunkt sein wird und er mit seiner Familie künftig ohne Angst vor Überwachung und Gewalt in Frieden leben kann."

Verwendete Quellen
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