Anklage in Hamburg Apotheker sollen mit Krebsmitteln Millionen ergaunert haben

Zwei Apotheker und vier Mitbeschuldigte stehen in Hamburg unter Verdacht, Ärzte mit Vorteilen geködert und Krankenkassen um Millionen gebracht zu haben.
Vor dem Hamburger Landgericht müssen sich zwei Apotheker und vier leitende Mitarbeitende der Alanta Health Group verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen besonders schwere Bestechung im Gesundheitswesen und bandenmäßigen Abrechnungsbetrug vor – mit einem Schaden von mehr als 75 Millionen Euro zulasten der gesetzlichen Krankenkassen.
Konkret geht es um hochpreisige Krebsmedikamente – sogenannte Zytostatika. In 37 Fällen sollen die Beschuldigten Ärzte mit Vorteilen dazu gebracht haben, Rezepte ausschließlich über eigene Apotheken einzulösen. Die Herstellung erfolgte in spezialisierten Betrieben wie der zur Gruppe gehörenden Zytoservice GmbH.
Zur Verschleierung: Krankenhaus und MVZ erworben
Um das gesetzlich verbotene Zusammenwirken von Apothekern und Ärzten zu umgehen, sollen die Angeklagten die Stadtteilklinik Mümmelmannsberg übernommen und mehrere medizinische Versorgungszentren (MVZ) gegründet haben. So konnten sie nicht nur an der ambulanten Behandlung, sondern auch an der Medikamentenversorgung der Patientinnen und Patienten verdienen.
Die Ermittlungen laufen seit 2019. Damals durchsuchten Fahnder die Geschäftsräume der Alanta Health Group, der Stadtteilklinik und weiterer Beteiligter. Mehr als 6.000 Aktenordner und rund 100 Datenträger wurden beschlagnahmt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft 340 Fälle von mutmaßlichem Abrechnungsbetrug zusammengetragen.
Mehrere Ärzte ebenfalls im Visier der Justiz
Auch gegen 47 Ärzte wird in dem Zusammenhang wegen Bestechlichkeit ermittelt. Das Verfahren gegen sie sei jedoch abgetrennt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauerten auch noch an.
Die Alanta Health Group weist die Vorwürfe zurück. Man gehe davon aus, dass sich die Anschuldigungen vor Gericht entkräften lassen, teilte das Unternehmen mit.
Hinweise auf eine medizinisch unsachgemäße Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten gibt es laut Ermittlern nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
- Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg vom 2. Juni 2025
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa