Hamburgisches Verfassungsgericht Anti-Gender-Initiative scheitert krachend mit Klage

Ein Hamburger Gericht weist alle Anträge der Initiative gegen "Gendern in Bildung und Verwaltung" zurück. Die Niederlage ist umfassend.
Die Volksinitiative gegen "Gendern in Bildung und Verwaltung" hat vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eine vollständige Niederlage erlitten. Das Gericht wies in seinem am Freitag verkündeten Urteil sämtliche Anträge der Initiative zurück oder erklärte sie für unzulässig beziehungsweise unbegründet.
Die Initiative war bereits im vergangenen Sommer mit ihrem Volksbegehren gescheitert. Nach Angaben des Senats erhielt sie nur knapp 55.100 Unterschriften statt der erforderlichen rund 65.800 Stimmen.
Scheitern hatte sich bereits abgezeichnet
Die Initiatoren warfen der Bürgerschaft vor, das Volksbegehren absichtlich in die Sommerferien gelegt zu haben, um ihre Erfolgsaussichten zu schmälern. Zudem kritisierten sie den Senat, weil er keine Online-Teilnahme ermöglicht und bei der Information der Wahlberechtigten sowie der Anzahl der Eintragungsstellen nicht unterstützend gewirkt habe.
Die Niederlage hatte sich bereits bei der mündlichen Verhandlung Anfang Juni abgezeichnet. Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler stellte damals mit Blick auf die Vorschlagsliste der Initiative klar: "Wir sind kein Rechtsetzungsorgan."
- Nachrichtenagentur dpa
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