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Hamburg

Hamburg: Frau stürzt von Balkon und stirbt – lange Haftstrafe für Partner


Vorfall in Eilbek
Frau stürzt von Balkon und stirbt: Lange Haftstrafe für Partner

Von t-online, dpa
16.07.2025 - 15:13 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250716-935-716743Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte sitzt mit seinem Anwalt im Strafjustizgebäude in Hamburg: Er wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt. (Quelle: David Hammersen / dpa)
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Eine Frau springt in Hamburg in Panik vom Balkon und stirbt. Ihr damaliger Freund soll sie zuvor misshandelt haben – nun wird er wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags verurteilt.

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Sturz einer 36-Jährigen aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in Hamburg-Eilbek hat das Landgericht Hamburg ihren damaligen Freund zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Urteil gegen den heute 33-Jährigen erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags durch Unterlassen. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit.

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Nach Überzeugung der Richter kam es am 17. August 2024 in der Wohnung der Frau zu einem Streit. Dabei habe der Angeklagte, der bereits mehrfach vorbestraft ist, seine Freundin mit einem Brotmesser am Daumen verletzt, ihr büschelweise Haare ausgerissen und ihr die Atemwege zugehalten.

Mann sei geflüchtet, ohne der Partnerin zu helfen

Die Vorsitzende Richterin sagte dazu: "Die Frau geriet daraufhin in Panik und sprang vom Balkon." Anstatt zu helfen, habe der Mann die Wohnung ohne jegliche Rettungsbemühungen verlassen und sei geflüchtet.

Ein Sachverständiger kam im Prozess zu dem Schluss, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte in Hamburg für viel Aufsehen gesorgt. Die Polizei hatte damals in einer Öffentlichkeitsfahndung den Mann als Ex-Freund der Getöteten bezeichnet. Im Laufe des Verfahrens stellte sich laut Gerichtssprecherin jedoch heraus: "Es soll sich um eine On-off-Beziehung gehandelt haben. Zu Zeitpunkt der Tat soll sie bestanden haben."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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