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Hamburg

Christina Block kündigt Kury: Experte erklärt das Vorgehen in Hamburg


Christina Block kündigt Anwalt
Experte zum Verteidiger-Aus: "Also, üblich ist das nicht"


Aktualisiert am 07.08.2025 - 11:06 UhrLesedauer: 2 Min.
Prozess wegen mutmaßlicher KindesentführungVergrößern des Bildes
Christina Block im Gerichtssaal: Sie Angeklagte im Entführungsfall will sich künftig offenbar nur noch von Ingo Bott (l.) verteidigen lassen. (Quelle: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa/dpa-bilder)
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Christina Block hat sich von ihrem Pflichtverteidiger Otmar Kury getrennt. Noch muss die Kammer dem Vorgang zustimmen. Einen Experten überrascht der Schritt.

Nur gut eine Woche, bevor der Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte im Fall der mutmaßlichen Kindesentführung weitergeht, überrascht die Hotelerbin selbst mit einem Entschluss. Offenbar hat sich Block von ihrem Strafverteidiger Otmar Kury getrennt. Dies bestätigte der renommierte Anwalt dem NDR.

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Nun soll es der zweite Anwalt Ingo Bott richten. Ein plausibler Schritt? "Also, üblich ist ein solches Vorgehen sicherlich nicht", sagt der erfahrene Strafverteidiger Hendrik Prahl zu t-online. "Aber es kommt gelegentlich vor." Vor allem bei sehr großen und somit langwierigen Prozessen könne es zu einem Wechsel in der Verteidigung kommen. "In großen Verfahren kann man das schon mal machen."

Harte Fakten und weiche Argumente

Allerdings habe die Doppelstrategie, die auch die beiden sehr unterschiedlichen Rechtsbeistände von Christina Block gefahren sind, ihren Vorteil, erklärt Anwalt Prahl. "Man kann dann Good Cop, Bad Cop spielen", so Prahl. Einer der Strafverteidiger würde sich den weicheren, emotionaleren Argumenten widmen, während der zweite Anwalt mit harten Fakten und ständig neuen Anträgen die Kammer auf Trab hält.

Dass das Verteidigerduo Bott und Kury bereits nach dem dritten Prozesstag zerbricht, ist für den erfahrenen Juristen Prahl auf die Unterschiede in der Verteidigung zurückzuführen. Wenn ein solches Bündnis zerbreche, dann wegen "Unstimmigkeiten zwischen den Verteidigern, üblicherweise über die Verteidigungsstrategie", ordnet Prahl ein.

Hendrik Prahl ist spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in bundesweiten Straf- und Bußgeldverfahren. Dabei übernimmt der langjährige Jurist sowohl die Verteidigung wie auch die Nebenklägervertretung in Strafprozessen. Dies beinhaltet auf Wunsch auch die Vertretung im Rahmen von Adhäsionsverfahren, also die Möglichkeit, dass Geschädigten einer Straftat direkt im Strafverfahren ihre Ansprüche geltend machen können. Seit 1995 ist Prahl zudem Dozent in den Bereichen Straf- und Zivilrecht, von 1996 bis 2011 auch als Repetitor.
Hendrik Prahl ist Rechtsanwalt in der Hamburger Kanzlei "Beiler, Karl, Platzbecker & Partner Rechtsanwälte". Er lebt und arbeitet in Wismar. (Quelle: STEFAN WIELAND)

Zur Person

Hendrik Prahl gilt als einer der renommiertesten "Opferanwälte" Deutschlands. Er ist spezialisiert auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in bundesweiten Straf- und Bußgeldverfahren. Dabei übernimmt der Jurist die Verteidigung wie auch die Nebenklägervertretung in Strafprozessen. Dies beinhaltet auf Wunsch auch die Vertretung im Rahmen von Adhäsionsverfahren, also die Möglichkeit, dass Geschädigte einer Straftat direkt im Strafverfahren ihre Ansprüche geltend machen können. Seit 1995 ist Prahl zudem Dozent in den Bereichen Straf- und Zivilrecht, von 1996 bis 2011 auch als Repetitor.

Inwieweit sich der Wechsel bei den Strafverteidigern nun auf den Fortgang des Block-Prozesses auswirken wird, ist auch für Prahl unklar. Allerdings erwartet er sichtbare Veränderungen. "Es wird wohl einen Strategiewechsel geben."

Zwei Verteidiger, kein Konsens

Kury hatte in seinem Eingangsplädoyer für ein faires Verfahren für Christina Block geworben und eingeräumt, dass seine Mandantin die volle Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen würde. Das klingt nicht nach sattem Freispruch, sondern nach einer Taktik für ein mildes Strafmaß. Bott hingegen gibt immer wieder an, dass er fest von der Unschuld seiner Mandantin überzeugt ist, und arbeitet auf einen Freispruch hin.

Prahl gibt zu bedenken, dass es keine höhere Instanz in diesem Verfahren gibt, außer dem Bundesgerichtshof (BGH). Sollte das Urteil nicht so ausfallen, wie sich die Verteidigung das vorstellt, können sie nur den BGH anrufen. "Der guckt sich nur das erstinstanzliche Urteil an und schaut nach Verfahrens- oder sonstigen Rechtsfehlern", sagt Prahl. "Das ist erfahrungsgemäß wenig Erfolg versprechend", wenn man noch etwas für die Mandantin herausholen wolle.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Hendrik Prahl am 6. August 2025
  • Reporterin beim Block-Prozess im Landgericht Hamburg
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