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Nach Sylt-Video – Senat begründet Hausverbot in HAW Hamburg für Studentin


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Sicherheitsrisiko für Studenten?
Uni-Hausverbot für Sylt-Grölerin – das sagt der Senat


09.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Gebäude der HAW in Hamburg und die Studentin: Ihr droht der Rauswurf von der Hochschule.Vergrößern des Bildes
Das Gebäude der HAW in Hamburg und die Studentin: Ihr droht der Rauswurf von der Hochschule. (Quelle: Montage/t-online)

Eine Hamburger Studentin, die im Sylt-Video zu sehen war, hat Hausverbot von ihrer Uni bekommen. Die HAW fürchtet, dass sich andere Studierende nicht mehr sicher fühlen könnten.

Bis zum 31. Juli darf eine Studentin, die die rassistischen Parolen im Sylter Nobelclub "Pony" mitgegrölt hat, die Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften, kurz HAW, nicht mehr betreten. Die Uni hat ihr ein Hausverbot erteilt. Der Senat hat in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des AfD-Politikers Krzysztof Walczak, wissenschaftspolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, Einblicke in den Entscheidungsprozess gegeben.

"Die HAW stellt sich nach eigenem Bekunden als weltoffene Hochschule unmissverständlich gegen menschenverachtende Äußerungen und Rassismus in jeglicher Form", heißt es vom Senat. Die Studentin sei bisher nicht "durch regelwidriges Verhalten aufgefallen". Dennoch bestehe nach Einschätzung der Hochschule eine "hohe Wahrscheinlichkeit von Störungen des Betriebsfriedens", zum Beispiel durch Protestaktionen, wenn die Studentin sich wieder an der Uni aufhält. Die HAW sehe sich in der Pflicht, den "ungestörten Lehr- und Lernbetrieb", aber auch den Prüfungsbetrieb mit Blick auf das Semesterende sicherzustellen.

HAW: "Zu befürchten, dass sich Mitglieder nicht mehr sicher fühlen"

Weiter heißt es zur Begründung des Hausverbots: "Weiterhin steht aus Sicht der HAW zu befürchten, dass sich Hochschulmitglieder aufgrund der rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen an der Hochschule nicht mehr sicher fühlen."

Ein Exmatrikulationsausschuss soll prüfen, ob die junge Frau ihr Studium an der HAW wieder aufnehmen darf. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. "Im aktuellen Stadium befindet sich das Verfahren in einer Vorprüfung, die klären soll, ob ein Exmatrikulationsverfahren eingeleitet wird. Bis zur Entscheidung über die Vorprüfung wird kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studierende eingeleitet", teilte der Senat mit. Die HAW und die Wissenschaftsbehörde seien sich darüber im Klaren, dass es sich bei einer Exmatrikulation um einen "relevanten Grundrechtseingriff" handle.

Die AfD hat in der kleinen Anfrage auch Joe Adade Boateng thematisiert. Der 25-Jährige absolviert an der Uni Hamburg (UHH) ein Lehramtsstudium und gilt als Kopf der islamistischen Gruppierung "Muslim Interaktiv", die im April und Mai zu "Kalifat-Demos" aufgerufen hatte. Hier lesen Sie mehr dazu. Gegen Boateng gibt es, trotz seiner Aktivitäten, weder ein Hausverbot noch ein Exmatrikulationsverfahren. "Der UHH sind bislang keine Vorfälle im Zusammenhang mit der genannten Person bekannt, die die Prüfung eines Hausverbots veranlassen", begründete der Senat dies.

Verwendete Quellen
  • Hamburger Bürgerschaft: Drucksache 22/15378 vom 4. Juni 2024
  • Eigene t-online-Texte
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