Brandbrief von Mitarbeitern Chefarzt-Skandal: UKE soll Meldepflicht ignoriert haben
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) soll schwere Vorwürfe gegen einen Chefarzt nicht ordnungsgemäß gemeldet haben. Die Ärztekammer fordert nun eine schnelle Aufklärung des Falls.
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) hat es versäumt, die Ärztekammer Hamburg über schwere Vorwürfe gegen einen Chefarzt zu informieren. Dies bestätigte die Ärztekammer auf t-online-Anfrage. Zunächst hatte der NDR berichtet.
Die Ärztekammer erfuhr nach eigenen Angaben erst am 28. Juni durch einen Bericht der "Hamburger Morgenpost" (Mopo) von den Anschuldigungen. Laut Paragraf 5, Absatz 4 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes sind Kliniken bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen ärztliche Berufspflichten verpflichtet, die Ärztekammer zu informieren.
Schnelle und gründliche Aufklärung gefordert
"Grundsätzlich halten wir es im Interesse der beteiligten Ärztinnen und Ärzte, des Krankenhauses und der betroffenen Patientinnen und Patienten für wichtig, solche Vorgänge zügig und umfassend aufzuklären", erklärte die Ärztekammer.
Konkret geht es bei den Vorwürfen gegen den Chefarzt um Kritik an dessen Operationsmethoden und -qualität. Mitarbeitende hätten in einem Brandbrief Anfang April von vermehrten Komplikationen wie Nachblutungen berichtet. Ferner soll es Konflikte zwischen dem Mediziner und Mitarbeitern des UKE gegeben haben. Schließlich wurde der Arzt freigestellt. Hier lesen Sie mehr dazu.
Ärztekammer wartet auf Unterlagen vom UKE
Die Ärztekammer erklärte weiter, sie habe nach Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt zum UKE aufgenommen und um weiterführende Informationen gebeten. Diese seien bislang nicht dort eingegangen. Die Ärztekammer betont jedoch, dass sie keinerlei Anlass habe, "davon auszugehen, dass uns das UKE die Unterlagen nicht fristgerecht vorlegen wird". Weitere Schritte gegen das Krankenhaus seien derzeit nicht vorgesehen.
Das UKE selbst hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der betroffene Chefarzt lässt die Anschuldigungen über seinen Anwalt zurückweisen.
Die Ärztekammer will nach Eingang der angeforderten Informationen prüfen, ob ein Verstoß gegen berufsrechtliche Pflichten vorliegt. Weitere Auskünfte zu diesem internen Verfahren könne man nicht erteilen.
- Schriftliche Anfrage bei Ärztekammer Hamburg
- ndr.de: "Ärztekammer wirft UKE-Leitung Gesetzesverstoß vor"