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Hamburg

Briefwahl bei Bundestagswahl: In Harburg besser nicht so abstimmen


Bundestagswahl 2025
In dieser Kommune warnt die Wahlleitung vor der Briefwahl

Von t-online
17.01.2025 - 03:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Bundestagswahl 2025Vergrößern des Bildes
Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. (Archivbild) (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)
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Die Briefwahl war in Niedersachsen zuletzt immer beliebter. Weshalb Kommunen zur Bundestagswahl 2025 aber nun eindringlich davon abraten.

Die vorgezogene Bundestagswahl stellt Niedersachsens Kommunen vor große zeitliche Herausforderungen. Wie das Magazin "Kommunal" berichtet, rät die Wahlleiterin im Landkreis Harburg, im Südwesten Hamburgs, den Bürgern nun von der Briefwahl ab. Als Grund werden die extrem kurzen Fristen genannt.

Die Briefwahlunterlagen können demnach erst nach der Zulassung der Wahlvorschläge am 30. Januar erstellt werden. Das ist nur 24 Tage vor der Wahl am 23. Februar – normalerweise beträgt diese Frist 52 Tage.

Briefwahlunterlagen werden erst ab 10. Februar verschickt

"Dann geht es mit Hochdruck an die Aufbereitung und den Druck der Stimmzettel", so ein Sprecher des Landkreises Harburg gegenüber "Kommunal". Ziel sei es, dass die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden die Stimmzettel bis Ende der ersten Februarwoche erhalten. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann dann erst ab dem 10. Februar starten.

Die Kreiswahlleiterin Annerose Tiedt hat daher eine klare Empfehlung: "Da der Versand der Briefwahlunterlagen Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, die beantragten Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Gemeinde abzuholen oder die Briefwahl direkt vor Ort bei der Kommune vorzunehmen."

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Briefwahlunterlagen können seit 13. Januar beantragt werden

Der niedersächsische Landeswahlleiter Eike de Wall positioniert sich hingegen anders. "Es steht den Wahlberechtigten frei zu entscheiden, in welcher Form sie an der Wahl teilnehmen wollen", sagte er der "Kreiszeitung". Allerdings sollten Briefwähler den verkürzten Zeitraum berücksichtigen.

Seit dem 13. Januar können Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen bereits beantragen. In besonderen Fällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, ist dies sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Die Unterlagen müssen dann bis 18 Uhr im Rathaus eingeworfen werden.

Die Deutsche Post sieht die Bedenken als unbegründet an. "Wir nehmen die Sorgen einzelner Landeswahlleiter zur Kenntnis. Sie sind aus unserer Sicht aber unbegründet", sagt Hans-Christian Mennenga, Leiter der Kommunikation Post & Paket Deutschland.

Verwendete Quellen
  • kommunal.de: Briefwahl: Warum Städte davon abraten
  • kreiszeitung.de: Landeswahlleiter raten von der Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 ab – auch in Niedersachsen
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