Gericht bestätigt Urteil Krankenschwester bestiehlt todkranken Patienten

Sie hob das verlorene Portemonnaie auf – und behielt es: Eine Hamburger Intensivpflegerin hat einen sterbenden Patienten um fast 1.900 Euro gebracht. Nun wurde sie verurteilt.
Eine Krankenschwester, die im Februar 2021 einem schwerkranken Patienten vor der Notaufnahme eines Hamburger Krankenhauses das Portemonnaie gestohlen und später fast 1.900 Euro abgehoben hat, ist nun rechtskräftig verurteilt worden. Das teilte die Pressestelle des Gerichts am Freitag mit.
Das Landgericht Hamburg hatte die heute 33-Jährige bereits wegen Diebstahls, Computerbetrugs und Betrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies eine Revision der Angeklagten als unbegründet zurück – das Urteil ist damit rechtskräftig.
Patient wurde in die Notaufnahme gebracht
Die Krankenschwester stand am 5. Februar 2021 vor der Notaufnahme der Klinik in Hamburg-Schnelsen und machte eine Raucherpause, als ein Patient mit einem Herzinfarkt mit dem Rettungswagen eingeliefert wurde. Während des Transports auf einer Trage fiel dem Mann sein Portemonnaie aus der Tasche – unbemerkt von ihm und den Sanitätern.
Die Angeklagte, die sich zu diesem Zeitpunkt dort aufhielt, sah das Portemonnaie auf dem Boden, hob es auf – und nahm es an sich. In der Geldbörse fanden sich neben EC- und Kreditkarten auch ein Zettel mit den zugehörigen PIN-Nummern.
Mit diesen Informationen hob die Krankenschwester laut Gericht insgesamt 1.860 Euro vom Konto des Patienten ab. Wenige Tage später starb der Mann auf der Intensivstation des Krankenhauses.
- Nachrichtenagentur dpa
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