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Senat verschärft Corona-Regeln in Hamburg deutlich


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Senat verschärft Corona-Regeln in Hamburg deutlich

Von dpa
16.10.2020Lesedauer: 3 Min.
"Yes...we are Open" steht an einem geschlossenen Geschäft (Symbolbild): Bars in Hamburg bekommen eine Sperrstunde.Vergrößern des Bildes
"Yes...we are Open" steht an einem geschlossenen Geschäft (Symbolbild): Bars in Hamburg bekommen eine Sperrstunde. (Quelle: Sven Hoppe/dpa)
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Hamburg verschärft wegen der steigenden Zahl an Neuinfektionen die Corona-Regeln deutlich. So müssen von Samstag an alle Gaststätten der Hansestadt bis auf weiteres um 23.00 Uhr schließen und dürfen erst wieder um 5.00 Uhr am Folgetag öffnen, wie der Senat am Freitag mitteilte. In diesem Zeitraum gelte zugleich ein allgemeines Verkaufs- und Abgabeverbot von alkoholischen Getränken. Gleichzeitig dürfen in der eigenen Wohnung nur noch maximal 15 Menschen feiern, bislang waren es 25. Darüber hinaus müssen Berufsschüler und Schüler an den Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen von kommender Woche an auch im Unterricht Mund-Nase-Masken tragen.

"Wir tragen jetzt alle die Verantwortung dafür, dass das Virus nicht noch mehr Menschen infiziert und unser Leben erneut zum Stillstand bringt", sagte Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank. Oberstes Ziel sei, dass Menschen gesund blieben, Schulen und Kitas offen seien und die Wirtschaft sich erhole. "Deshalb haben wir strengere Regeln beschlossen, die uns Disziplin abfordern und Verzicht zumuten", sagte die Grünen-Politikerin. Das ist hart, aber unvermeidbar. "Noch haben wir die Chance, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren und einen erneuten Lockdown zu verhindern - ich bin optimistisch, dass wir das in Hamburg schaffen."

Am späten Nachmittag wollten Bürgermeister Peter Tschentscher, Sozialsenatorin Melanie Leonhard, Innensenator Andy Grote und Schulsenator Ties Rabe (alle SPD) die Neuregelungen bei einer Pressekonferenz erläutern. Hintergrund der Verschärfung sind die weiter steigenden Corona-Fälle in Hamburg. So sei die Zahl der registrierten Neuinfektionen innerhalb eines Tages um 160 Fälle gestiegen, teilte die Gesundheitsbehörde am Freitag mit. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg von 41,4 auf 42,2 Neuinfektionen. Der Wert, der die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen angibt, liegt nun seit gut einer Woche über dem als kritisch geltenden Wert von 35.

Auch bei den Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze, etwa bei Hochzeitsfeiern, griff der Senat zu strengeren Regeln. Waren bislang bei derartigen Feiern mit Alkoholausschank im Freien 100 und in Räumen 50 Gäste erlaubt, sind nun den Angaben zufolge nur noch halb so viele Menschen zugelassen. Gleiches gelte für Feiern ohne Alkohol, zu denen bislang 200 beziehungsweise 100 Menschen kommen durften. Für Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen muss nun statt ab 200 bereits ab 100 Teilnehmern ein detailliertes Schutzkonzept erstellt werden.

Neben der Maskenpflicht für Berufs- und Oberstufenschüler sollen die Klassenräume in allen Schulen künftig alle 20 Minuten gelüftet werden - was die Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft mit Blick auf den nahenden Winter scharf kritisierten. Fraktionschefin Sabine Boeddinghaus sagte, sie erwarte stattdessen "ein massives Investitionsprogramm in Luftfilter" und einen flexiblen Unterricht an unterschiedlichen Orten. "Das erst sichert beides: Bildungsgerechtigkeit und Gesundheitsschutz."

Die IHK Nord forderte unterdessen die Aufhebung des sogenannten Beherbergungsverbots in Hamburg, wonach Gäste aus deutschen Risikogebieten nur dann in der Hansestadt übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Ein Beherbergungsverbot sei kein verhältnismäßiges Mittel, um die Pandemie einzudämmen, sagte die Vorsitzende der IHK Nord, Janina Marahrens-Hashagen. "Für die Betriebe ist es ein unglaublicher Aufwand und teils unmöglich nachzuvollziehen, welche Gäste aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommen." Außerdem gälten in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.

Zuvor war ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen mit einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot beim Verwaltungsgericht Hamburg gescheitert. Das Interesse an der öffentlichen Gesundheit und des Infektionsschutzes und damit letztlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen überwiege das für sich genommen durchaus gewichtige Interesse des Kölner Paares an seinem geplanten Urlaub, entschieden die Richter.

Zu berücksichtigen sei dabei, dass die Situation in einem Stadtstaat mit einer Vielzahl von Menschen und insbesondere auch touristischen Besuchern auf engem Raum anders zu bewerten sein könnte als dies in Flächenstaaten angezeigt sei. Gegen die Entscheidung des Gerichts sei eine Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht möglich.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr wird nach Angaben des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) inzwischen von 95 Prozent der Fahrgäste eingehalten. Insgesamt hätten die rund 750 Kontrolleure seit Ende August knapp 5500 Strafen verhängt, teilte die Hochbahn mit. Wer keine Maske oder diese falsch trägt, muss im öffentlichen Nahverkehr Hamburgs mit einer Strafe in Höhe von 40 Euro rechnen.

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