Um Steuerfahndern zu entgehen Mann täuscht Corona vor und wird verurteilt

Ein Hamburger wollte einem offenbar unangenehmen Termin mit der Steuerfahndung entgehen. Sein Mittel schien zunächst effektiv: Wegen einer Corona-Infektion könne er den Termin nicht wahrnehmen. Diese Lüge brachte ihm nun einen weiteren Prozess ein.
Das Hamburger Amtsgericht hat am Montag einen Corona-Betrüger zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann soll eine Corona-Erkrankung vorgetäuscht haben, um einem Termin mit der Steuerfahndung zu entgehen, wie die Staatsanwaltschaft laut "Focus" mitteilte. Dazu habe er eine gefälschte Bescheinigung eines Schnelltestergebnisses an das Finanzamt geschickt.
"Damit wollte er erreichen, dass sein anberaumter Vernehmungstermin bei der Steuerfahnderin abgesagt wird", so die Anklage laut "Focus". Das Gericht verurteilt ihn wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro.
Mit diesem Urteil wollte sich der Angeklagte nicht zufriedengeben und legte Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe ein. Als Grund habe er sein zu geringes Einkommen genannt. Im Verfahren sei nun die Strafe von 100 auf 26 Euro pro Tagessatz heruntergesetzt worden, wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes gegenüber t-online bestätigte. Das entspricht einer Gesamtsumme von 1.560 Euro.
- Telefonat mit einer Sprecherin der Gerichtspressestelle Hamburg
- "Focus": "Klage vor Amtsgericht Hamburg: Mann soll Corona-Infektion vorgetäuscht haben, um Steuerfahndung zu entgehen"