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Schule: Eilantrag gegen Masken- und Testpflicht stattgegeben


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Schule: Eilantrag gegen Masken- und Testpflicht stattgegeben

Von dpa
27.04.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ein Mann trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild/dpa)
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Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag einer geimpften Gymnasiastin und eines geimpften Grundschülers gegen die Masken- und Corona-Testpflicht an Schulen stattgegeben. Sie seien Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung und bedürften daher einer Grundlage in einer Rechtsvorschrift, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Eindämmungsverordnung enthalte für die Masken- und Testpflichten in Schulen jedoch keine Vollregelung. Vielmehr stelle der Verordnungsgeber eine Regelung in das Ermessen der Schulbehörde. Dies sei nicht gerechtfertigt. Gegen die Entscheidung kann den Angaben zufolge Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist der Eingriff nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens unverhältnismäßig. So habe die Schulbehörde weder dargelegt noch sei sonst ersichtlich, aus welchem Grund Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen seien, obwohl der Muster-Corona-Hygieneplan dies für alle anderen geimpften Personen in Schulen nicht vorsehe. Der Eingriff dürfte zudem gegen die Ausnahmeverordnung des Bundes verstoßen, wonach im Grundsatz Geimpfte und Genesene nicht mehr getestet werden müssten.

Große Auswirkungen dürfte die Gerichtsentscheidung jedoch nicht mehr haben. Zum einen gilt sie den Angaben zufolge nur für die beiden Antragsteller. Zum anderen ist die Maskenpflicht ab der kommenden Woche in den Schulen ohnehin aufgehoben, wie Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag mitgeteilt hatte. Die Corona-Tests sollten jedoch noch eine Weile fortgeführt werden, allerdings nicht mehr drei, sondern nur noch zwei Mal pro Woche.

Dem Muster-Hygieneplan der Schulbehörde zufolge müssen sich alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche testen lassen, auch wenn sie geimpft, geboostert oder genesen sind. Zudem gilt in den Schulen bislang eine Maskenpflicht, außer die Schülerinnen und Schüler befinden sich an ihrem festen Platz.

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