Mord an Blumenhändler Richterin von Schuld des Anklagten überzeugt – trotzdem Freispruch
Ein langer Prozess endet mit einem unerwarteten Urteil: Ein wegen Mordes angeklagter Mann kommt frei. Wie es dazu kam.
Fast 33 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Blumenhändlers hat das Landgericht Hamburg am Mittwoch einen Angeklagten freigesprochen. Trotz der festen Überzeugung der Kammer, dass der 54-Jährige der Täter war, konnte das Gericht keine ausreichenden Beweise für eine Mordverurteilung finden. Das Gericht konnte den Mann jedoch auch nicht wegen Totschlag verurteilen: Dieser verjährt nämlich – anders als Mord.
Im März 1992 war der damals 21-Jährige gemeinsam mit dem späteren Opfer, einem 60 Jahre alten Blumenhändler, in dessen Wohnung im Hamburger Stadtteil Horn Alkohol trinken. Es wurde vereinbart, dass der Angeklagte gegen Geld mit dem Blumenhändler Sex haben sollte. Im Verlauf eines Streits habe der Angeklagte den Blumenhändler mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen, ihn mit einem zerrissenen Bettlaken gefesselt und mit einem Stoffstück geknebelt. Anschließend sei der Mann mit einem Bettlaken erdrosselt und zugedeckt worden.
Staatsanwaltschaft wollte lebenslange Haft für den Mann
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord aus Habgier vorgeworfen und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte jedoch auf Freispruch. Es konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte die Tageseinnahmen des Blumenhändlers, der einen Stand am Hamburger Hauptbahnhof hatte, an sich genommen hatte. Zudem blieb offen, was der Auslöser für den Streit war.
Der Fall wurde nach Jahren intensiver Ermittlungen wieder aufgegriffen, als eine DNA-Treffermeldung aus Italien die Spur des Angeklagten bestätigte. Trotz wiederholter Untersuchungen und der Befragung von Kriminalbeamten, die sich an den Fall kaum erinnern konnten, konnte der Mord nicht nachgewiesen werden.
Als das Urteil verkündet wurde, wischte sich der Angeklagte mehrfach über die Augen. Die Richterin betonte, dass der Angeklagte immer damit leben müssen werde, als junger Mann einen Menschen brutal getötet zu haben, auch wenn er nicht verurteilt wurde. Eine Haftentschädigung solle er nicht erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa