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Hamburg

Hamburg: Neues Urteil im UKE-Skandal – Klinik darf Chefarzt entlassen


Entscheidung im UKE-Skandal
Rassismus und Belästigung: Urteil um gefeuerten Chefarzt

Von t-online
Aktualisiert am 03.06.2025Lesedauer: 2 Min.
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Haupteingang vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Archivbild): Die Kündigung eines ehemaligen Chefarztes war rechtens. (Quelle: Hanno Bode via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Das Arbeitsgericht hat am Montag entschieden: Die fristlose Kündigung eines Chefarztes des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) ist rechtmäßig.

Das Urteil ist deutlich: Nach mehr als zehn Stunden Beweisaufnahme wies das Arbeitsgericht Hamburg die Klage des Arztes ab – die Kündigung bleibt bestehen. Der Arzt hatte sich gegen seinen Rauswurf am UKE gewehrt, nachdem zahlreiche Mitarbeiter Beschwerden über sein Verhalten bei einer externen Stelle eingereicht hatten.

Besonders schwer wogen laut Kammer rassistische Äußerungen, die der Chefarzt mehrfach gegenüber Kollegen über einen Arzt getätigt hatte. So sprach er etwa davon, dass "Araber schuften können, weil sie sich nicht beschweren". Diese Aussagen seien, so das Gericht, völlig inakzeptabel und rechtfertigten bereits allein eine fristlose Kündigung.

UKE: Grobe Beleidigung und sexuelle Belästigung

Der Arzt habe zudem Kollegen als "gehirnamputiert" bezeichnet – eine grobe Beleidigung, die für sich genommen ausreichen würden, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Vor zwei Kolleginnen habe er sich demonstrativ seinen Schritt gerichtet und dabei wiederholt Blickkontakt gesucht. Das wurde als sexuelle Belästigung gewertet.

Zudem habe er einem Kollegen gedroht, falsche Übergriffe gegenüber einer Kollegin zu erfinden, sollte dieser seine Urlaubsansprüche geltend machen. Auch das genügte nach Ansicht der Kammer für eine fristlose Entlassung.

Ein Vorwurf gegen UKE-Chefarzt blieb unbewiesen

Nicht bestätigt sah das Gericht hingegen die Aussage, der Arzt habe über eine muslimische Praktikantin spekuliert, ob "die zuhause auf dem Sofa sagt, dass alle Juden wegmüssen, weiß man halt nicht."

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamburg eingelegt werden. Dafür hat der Kläger einen Monat Zeit.

Verwendete Quellen
  • justiz.hamburg.de: Kündigung eines Chefarztes des UKE rechtmäßig
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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