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Hamburg

Hamburg: Bekanntes CDU-Mitglied kann Miete nicht zahlen – Räumung


Dirk Fischer
Ehemaliger CDU-Politiker kann Miete nicht bezahlen – Räumung

Von t-online, gef

16.07.2025 - 17:17 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ein Bild aus besseren Zeiten (Archivbild): Der ehemalige CDU-Politiker Dirk Fischer. (Quelle: Imago / Eventpress)
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Trotz hoher Pension konnte das bekannte CDU-Mitglied Dirk Fischer seine Miete monatelang nicht bezahlen: Er musste seine Wohnung in Winterhude am Montag verlassen.

Der ehemalige CDU-Politiker Dirk Fischer musste am Montag seine Wohnung in Winterhude räumen. Dies bestätigt eine Gerichtssprecherin t-online am Mittwoch. Der Grund: Er hat mehrere Monate seine Miete nicht gezahlt. Zuerst hatte die "Bild" berichtet.

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Wer in Hamburg in der politischen Landschaft unterwegs ist oder sich auch nur minimal für die CDU interessiert, kommt an dem Namen Dirk Fischer nicht vorbei: Der heute 81-Jährige errang das erste Mal im Jahr 1970 einen Sitz in der Hamburgischen Bürgerschaft, ab 1980 war er insgesamt 37 Jahre lang Mitglied des Deutsches Bundestages, seit 2017 ist er Ehrenvorsitzender der CDU Hamburg.

Fischer soll mehr als 7000 Euro Pension bekommen

Fischer soll für den Monat November 2023 und fortlaufend ab April 2024 kein Geld an seinen Vermieter überwiesen haben, so die Gerichtssprecherin weiter. Es folgte eine Räumungsklage, und am 11. April 2024 wurde Fischer vom Amtsgericht St. Georg verurteilt: er muss seine Wohnung verlassen.

Laut der "Bild" soll der Politiker eine Pension von mehr als 7.100 Euro brutto erhalten – die monatliche Miete für die 5,5 Zimmer große Wohnung in Alsternähe liege bei 2.520 Euro. Eigentlich müsste Fischer demnach genug Geld zur Verfügung haben.

CDU-Mitglied soll monatlich Geld nach Brasilien schicken

Nach Informationen der "Bild" sei der ehemalige Politiker jedoch schon seit längerer Zeit auf finanzielle Hilfe von anderen Parteimitgliedern angewiesen: Er soll der brasilianischen Familie seiner Freundin regelmäßig Geld schicken – so viel, dass er am Ende seine Miete nicht zahlen kann.

Der Senior wollte gegen das Urteil in Berufung gehen. Doch diese war unwirksam, da die Frist bereits verstrichen war. Und auch ein weiterer Versuch seitens Fischers, die Räumung zu verhindern, blieb erfolglos: Ein Räumungsschutzantrag wurde vom Vollstreckungsgericht zurückgewiesen, da Fischer dadurch keine unverhältnismäßige Belastung erleiden müsse, so die Sprecherin weiter.

Die CDU Hamburg will sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Fischer selbst sagte der "Bild", dass er die Hoffnung habe, das mit seinem Vermieter wieder glatt ziehen zu können. Er wolle zurück in seine Wohnung.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Rückmeldung einer Gerichtssprecherin am 16. Juli

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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